Organisation von Demonstrationen
Welche Vorschriften gelten für die Organisation einer Demonstration?
Es gilt das Bayerische Versammlungsgesetz
. Es schreibt vor, dass Versammlungen unter freiem Himmel mindestens 48 Stunden vor ihrer Bekanntgabe bei der Stadt Würzburg angezeigt werden müssen. Samstage, Sonn- und Feiertage werden dabei nicht mitgerechnet.
Wie kann eine Versammlung angezeigt werden?
Es stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:
- Download PDF-Datei:
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Versammlungsanzeige (PDF-Dokument), 114 KB |
- Online-Service:
Versammlungsanzeige (Online-Service),
Datenschutz:
Datenschutzhinweis Versammlungen, 39 KB
Was passiert bei kurzfristig organisierten Versammlungen (Eilversammlungen)?
Wenn der Anlass der Versammlung kurzfristig entsteht, muss sie spätestens mit ihrer Bekanntgabe bei der Stadt Würzburg oder der Polizei angezeigt werden.
Was ist eine Spontanversammlung?
Eine Spontanversammlung entsteht ohne vorherige Planung und ohne Veranstalter aus einem unmittelbaren Anlass.
In diesem Fall entfällt die Anzeigepflicht, aber die Polizei sollte umgehend informiert werden.
Sind Versammlungen in geschlossenen Räumen anzeigepflichtig?
Nein. Versammlungen in geschlossenen Räumen unterliegen nicht der Anzeigepflicht nach dem Bayerischen Versammlungsgesetz.