Sport und Aktiv

„Mach mit – Tauch auf!“

Verlängerung des Schwimmförderprogramms

mach-mit

Aufgrund der Verlängerung des Bewilligungszeitraums ergeben sich weitere Anpassungen im Vollzug:

  1. Verlängerung der Antragsfrist für Kursanbieter

Anträge für die Gutscheinaktion 2023/2024 können durch die Kursanbieter bis zum 31. März 2025 (Ausschlussfrist) bei den Bewilligungsstellen eingereicht werden.

  1. Verlängerung der Frist zur Vorlage des Berichts zum Ergebnis der Prüfung der Verwendungsbestätigungen

Für die Gutscheinaktion 2023/2024 erstatten die Kreisverwaltungsbehörden den Regierungen bis zum 31. Mai 2025 Bericht zum Ergebnis der Prüfung der Verwendungsbestätigungen. Die Regierungen und der BLSV erstatten dem StMI bis zum 30. Juni 2025 Bericht zum Ergebnis der Prüfung der Verwendungsbestätigungen.

Verlängerung des Bewilligungszeitraumes bis zum 31.12.2024

Angesichts in der Praxis nur begrenzt zur Verfügung stehender Wasserflächen und langer Wartelisten bei vielen Schwimmkursanbietern wird der aktuell bis zum 09.09.2024 laufende Bewilligungszeitraum bis zum 31.12.2024 verlängert. Auf diese Weise soll möglichst vielen Kindern noch die Einlösung des Gutscheins ermöglicht werden. Der Gutschein ist demnach für alle Kurse gültig, bei denen mindestens eine Unterrichtseinheit zwischen dem 12.09.2023 und dem 31.12.2024 stattfindet.

Angesichts der herausragenden Bedeutung der Schwimmfähigkeit von Kindern für deren gesundes Aufwachsen hat der bayerische Ministerrat in seiner Sitzung am 13.06.2023 beschlossen, das Schwimmförderprogramm „Mach mit – Tauch auf!“ für Kurse zum Erwerb des Frühschwimmerabzeichens „Seepferdchen“ fortzuführen.

Zu Beginn des Schul- und Kindergartenjahres 2023/2024 erhalten daher alle Erstklässlerinnen und Erstklässler sowie alle Vorschulkinder (also die Kinder, die sich im letzten Jahr vor der Einschulung befinden) einen Gutschein über 50 Euro für einen Schwimmkurs zum Erwerb des Frühschwimmerabzeichens „Seepferdchen“.

Die Gutscheine, die in einem Flyer integriert sind, werden in den jeweiligen Kinderbetreuungseinrichtungen bzw. Grund-/ Förderschulen zu Beginn des Kindergarten-/Schuljahres 2023/2024 an die zuwendungsberechtigten Vorschulkinder bzw. Erstklässler/-innen ausgegeben. 

Vorschulkinder im Sinne des Schwimmförderprogramms „Mach mit – Tauch auf!“ sind die Kinder, die sich im letzten Jahr vor der Einschulung befinden. Für das Schwimmförderprogramm im Kindergartenjahr 2023/24 sind dies regelmäßig die Kinder, deren Schulpflicht auf das Schuljahr 2024/2025 verschoben wurde oder die bis zum 30. September 2024 sechs Jahre alt werden.

Der Gutschein ist für alle Kurse gültig, bei denen mindestens eine Unterrichtseinheit zwischen dem 12. September 2023 und dem 9. September 2024 stattfindet.

Der Gutschein kann (nur im Original) bei allen teilnehmenden Kursanbietern eingelöst werden. Die Rückseite des Gutscheins muss vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt und bei der Anmeldung zum Seepferdchenkurs abgegeben werden. Die Kursgebühr wird dann um den Gutscheinbetrag ermäßigt. Eine direkte Auszahlung des Gutscheins ist nicht möglich.

Der Gutschein kann grundsätzlich bei allen bayerischen Schwimmvereinen, der Wasserwacht und der DLRG eingelöst werden. Auch andere Anbieter, z. B. private Schwimmschulen oder kommunale Bäder, können die Gutscheine annehmen. Es sollte beachtet werden, im Vorfeld bei dem Kursanbieter der Wahl abzuklären, ob er die Gutscheine annimmt.


WIE KÖNNEN KURSANBIETER DIE EINGEREICHTEN "SEEPFERDCHENGUTSCHEINE" ABRECHNEN?

Das Förderverfahren für die Kursanbieter, die entsprechende Schwimmkurse in der Stadt Würzburg abhalten, wird über den BLSV bzw. die Stadt Würzburg abgewickelt. Soweit die Antragstellung bei der Stadt erfolgen soll, ist der eingestellte Antragsvordruck auszufüllen und per Post an den Fachbereich Sport oder in digitaler Form an die E-Mailadresse achim.schumann@stadt.wuerzburg.de zu senden. Bei Rückfragen können Sie sich an Herrn Schumann (Tel. 0931 7908 456) wenden.

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:


– Teilnehmerliste des abzurechnenden Kurses mit folgenden Angaben:
● Name, Geburtsdatum und Wohnort der Teilnehmerinnen und Teilnehmer,
● Name der Kindertageseinrichtung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer,
● Beginn und Ende des Kurses,
● Höhe der regulären Kursgebühr,
● Name der Kursleitung,
● Qualifikation der Kursleitung,
– zugehörige Gutscheine,
– Nachweis über die Qualifikation der Kursleitung.

Antragsformular für Kursanbieter (Anlage 3) Antragsformular für Kursanbieter (Anlage 3), 111 KB

(Hinweis: Ein editierbares Antragsformular *.doc finden Sie auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums, siehe Link am Ende der Seite)

Weitere Dokumente:

2023-09-07_Förderung Schwimmfähigkeit -Mach mit - tauch auf 2023_24_Vollzugshinweise_(Reinschrift) 2023-09-07_Förderung Schwimmfähigkeit -Mach mit - tauch auf 2023_24_Vollzugshinweise_(Reinschrift), 103 KB
Erforderliche Mindestqualifikationen für Kursanbieter (Anlage 2) Erforderliche Mindestqualifikationen für Kursanbieter (Anlage 2), 560 KB
Richtlinie (Anlage 1) Richtlinie (Anlage 1), 265 KB
Antragsformular für Vorschulkinder (Anlage 4) Antragsformular für Vorschulkinder (Anlage 4), 48 KB


Detaillierte und weitere Informationen zu den Gutscheinaktionen erhalten Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration: Mach mit – Tauch auf! Schwimmförderung für Kinder - Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (bayern.de)externer Link

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