Der richtige Standort für Ihre Abfallbehälter

Die Abfalldienste der Stadt Würzburg bieten bequeme, sichere und kostengünstige Lösungen für ihre Abfälle an. Geeignete Standorte für Abfallbehälter sorgen im Anwesen selbst für eine funktionierende und hygienische Abfalltrennung und -entsorgung.

Der Standort der Abfalltonnen bedarf der Zustimmung durch die Abfalldienste der Stadt.
Entspricht der Zugang zum Standort nicht der Abfallwirtschaftsatzung, können die Abfalldienste das Herausholen und Zurückstellen der Behälter zum Entleeren ablehnen oder Erschwerniszuschläge zur Abfallgebühr erheben.

Abfallbehälter am Anwesen. Die städtischen Abfalldienste stellen am Anwesen auf:

  • Restmülltonnen (grau)
  • Papiertonnen (blau)
  • Biotonnen (braun)

Die Größe bzw. Anzahl der Restmüll- und Wertstofftonnen richtet sich bei Wohnanwesen nach der Anzahl der Haushalte und Personen; für Betriebe und ähnliche Einrichtungen werden sie nach Bedarf bereitgestellt. Mindestvolumina sind festgelegt.

Es ist möglich, Tonnengemeinschaften mit unmittelbar benachbarten Anwesen zu bilden. Die Stadt Würzburg stellt Abfalltonnen zur Verfügung. Sie werden vom Standort geholt, entleert und danach wieder an den Standort zurückgestellt.

Die Stadt Würzburg ist nur dann zu Abholung und zum Zurückstellen der Tonnen verpflichtet, wenn der Standort der Abfalltonnen die Anforderungen der Abfallwirtschaftssatzung erfüllt (§15, Abs. 5, Satz 10 der Abfallwirtschaftssatzung).

Beratung. Die städtischen Abfalldienste beraten Sie gerne. Bitte nehmen Sie Kontakt auf über das Kundenbüro Tel. 0931 / 37 44 44.


Rechtliche Grundlagen

Maßgeblich für die Bereitstellung und Entsorgung der Abfälle in Würzburg ist die Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Würzburg (Satzung über die Vermeidung, Verwertung und sonstige Entsorgung von Abfällen in der Stadt Würzburg) in der jeweils gültigen Fassung. Die Grundstückseigentümer im Stadtgebiet sind verpflichtet, ihre Grundstücke an die öffentliche Abfallentsorgungseinrichtung der Stadt Würzburg anzuschließen und den zur Beseitigung (Restmüll; bei privaten Haushalten auch die Abfälle zur Verwertung) auf ihrem Grundstück oder sonst bei ihnen anfallenden Abfall der öffentlichen Abfallentsorgung der Stadt Würzburg zu überlassen (Anschluss- und Überlassungszwang).

Anforderungen an Standorte der Abfallbehälter

  • Die Abfallwirtschaftssatzung regelt in § 15, Absatz 5 die Anforderungen an Standorte der Abfallbehälter. Der jeweilige Standort der Abfallbehältnisse ist von den städtischen Abfalldiensten im Betrieb "Die Stadtreiniger" im Einvernehmen mit dem Grundstückseigentümer festzusetzen (§ 15, Abs. 5. Satz 1 der Abfallwirtschaftssatzung).
  • Der Grundstückseigentümer hat für frei zugängliche, ausreichend befestigte und geeignete Standorte für die Abfallbehältnisse zu sorgen.
  • Die Standorte dürfen grundsätzlich nicht mehr als 15 Meter von Straßen entfernt sein, die mit dem Sammelfahrzeug befahren werden.Öffentliche Straßen, Wege und Plätze im Sinne des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes und des Bundesfernstraßengesetzes sind als Standorte nicht zugelassen.
  • Die Zugänge zu den Standorten müssen grundsätzlich mindestens 1 Meter breit sein und dürfen grundsätzlich keine Stufen haben.
  • Die Zugänge zu den fahrbaren Großbehältern bis 1,1 cbm Fassungsvermögen müssen mindestens 1,50 Meter breit und frei von Stufen sein und dürfen nicht mehr als 4 Prozent Steigung aufweisen.
  • Die Wege zu den Standorten sind ausreichend zu befestigen und im Belag gleitsicher auszubilden. Die Transportwege auf den Grundstücken müssen vom Anschlusspflichtigen stets in verkehrsicherem Zustand gehalten werden: Schnee-, Eis- und Winterglätte sind zu beseitigen. Türen, die beim Transport der Abfallbehältnisse zu passieren sind, müssen sich in geöffnetem Zustand feststellen lassen.

Zufahrt zu Standorten von Abfalltonnen

  • Eine Zufahrt zu den Abfallbehälterstandorten muss so angelegt sein, dass ein Rückwärtsfahren nicht erforderlich ist (§ 16 der Unfallverhütungsvorschrift Müllbeseitigung - GUV-V C 27).
  • Die Zufahrten zu den Müllstandorten sind so zu befestigen, dass sie von einem Müllfahrzeug mit einer Achslast von 12 t, bzw. einem zulässigen Gesamtgewicht von 26 t befahren werden können.
  • Geradlinig geführte Zufahrten müssen eine Breite von mindestens 3,55 Metern, Durchfahrten eine lichte Höhe von 4 Metern haben. Bei nicht geradlinigen Zufahrten ist darauf zu achten, dass sie von einem Müllfahrzeug mit einem inneren Wendekreis von 15 Metern und einem äußeren Wendekreis von 22 Metern befahren werden können.

wendehammer

Wendehammer. Zum Vergrößern auf das Bild Klicken.

Abfalltrennen in größeren Wohnanlagen

  • Alle Abfalltonnen und Säcke sollen in einem Abfallhäuschen oder Abfallraum Platz finden. Die Entfernungen zu den verschiedenfarbigen Tonnen sollen gleichweit, im Zweifel, sollen die Wege für Restmüll kürzer, für Wertstoffe etwas weiter sein.
  • Das Abfallhäuschen sollte nur für Bewohner der Anlage zugänglich sein. Ein Eingang muss sich aber auch mit dem Dreikant-Steckschlüssel der Müllabfuhr (DIN 22 417-MS) öffnen lassen. Für eine schnelle Entleerung ist dabei ein breites Tor in Straßennähe sinnvoll.
  • Es ist sinnvoll, den Hausbewohnern bis zur Abholung der Gelben Säcke eine Möglichkeit zur Ablage anzubieten. Zur Sammlung eignen sich rollbare Gitterboxen, die am Abholtag vom Hausmeister an den Straßenrand gefahren werden können oder Gitterabteile, wenn das Abfallhäuschen direkt an der Straße liegt. Dadurch wird vermieden, dass die Gelben Säcke schon Tage vor der Abholung auf der Straße bereitgestellt werden.
  • Um die Abfalltrennung nicht zu gefährden, wird von Müllschluckern dringend abgeraten.
  • Für Großanlagen können in Absprache mit den städtischen Abfalldiensten auch Behälter größer als 1100 l aufgestellt werden.

Genormte Abfalltonnen
Die EU-Richtlinie 90/269 schreibt für Abfalltonnen Rollbehälter und eine Mindestgriffhöhe von 90 cm vor. Das bedeutet:

  • Die Höhe der 120 l Tonne kann um 1-2 cm höher ausfallen als angegeben.
  • Behälter mit einem geringeren Volumen als 120 l werden dieselbe Höhe wie 120 l Gefäße haben.
  • Die 240 l Tonne und alle größeren Tonnen entsprechen bereits den neuen Vorschriften.

Bitte orientieren Sie sich daher auch bei der Planung der Unterbringung von Tonnen mit einem Volumen von weniger als 120 l an den äußeren Abmessungen der 120 l Tonne, und bei einem Volumen von 660 l und 770 l an den Maßen des 1100 l Großbehälters.

Abmessungen

Maximale äußere Abmessungen von Abfallbehältern nach EU-Norm (Masse in cm)
Tonnengröße 120 L 240 L 1100 L
Höhe 94,5 110 147
Breite 50,5 58 137,5
Tiefe 55,5 74 108
Tiefe (mit geöffneten Schiebedeckel) - - 122
Höhe (gekippt zum Ausrollen) 101 115,5 -

Die Abfallwirtschaftssatzung und andere Satzungen finden Sie in unseren Download-Bereich.


 

 

 

 

>>> zurück