Stadtbiotopkartierung
1. Aufgaben und Umfang der städtischen Biotope
Biotopkartierung bedeutet die systematische Erfassung ökologisch wertvoller Flächen. Dabei werden die jeweiligen Gebiete in Karten eingezeichnet und ihre wichtigsten Merkmale und Eigenschaften beschrieben.
Der Begriff "Biotop" setzt sich aus den griechischen Begriffen "bios", das Leben, und "topos", der Raum zusammen, bedeutet also Lebensraum. Gemeint sind damit naturnahe Lebensräume für eine Lebensgemeinschaft bestimmter Pflanzen und Tiere, die ähnliche Umweltbedingungen brauchen.
Instrument zur Entscheidungsfindung
Aufgabe der Biotopkartierung ist es, einen Überblick über Lage, Verbreitung, Häufigkeit und Zustand der ökologisch wertvollen Lebensräume zu erhalten. Sie ist eine wichtige Arbeits-, Entscheidungs- und Planungsgrundlage für die Naturschutzarbeit und die Stadtplanung und trägt dadurch wesentlich zur Erhaltung der ökologisch wertvollen Landschaftsbestandteile für die nachfolgende Generation bei.
Die seit 1983 für das Stadtgebiet Würzburg existierende Biotopkartierung wurde durch Datenerhebungen der Pflanzen- und Tierwelt im Stadtgebiet in den Jahren 2000 und 2001 aktualisiert und liegt der Stadtverwaltung Würzburg seit Beginn des Jahres 2003 vor.
217 Biotope
Erfasst und beschrieben wurden insgesamt 217 naturnahe Lebensräume (Biotope) mit 1.533 Teilflächen, was einem Anteil von 7,04 Prozent der Stadtfläche entspricht. Zudem finden sich auf etwa 10 Prozent der Stadtfläche Biotope in Waldgebieten (bisher nur Ersterfassung 1983).
Die Ergebnisse der Stadtbiotopkartierung können beim Fachbereich Umwelt- und Klimaschutz der Stadt Würzburg - Untere Naturschutzbehörde – während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Ausführliche Informationen zur Biotopkartierung erhalten Sie auch beim Bayerischen Landesamt für Umwelt.
2. Gebietskarte „Stadtbiotopkartierung“
3. Auswirkungen der Biotopkartierung für die Grundstückseigentümer
Die Biotopkartierung stellt lediglich eine Bestandsaufnahme der natürlichen Umgebung dar. Sie hat weder die Aufgabe noch die rechtlichen Möglichkeiten, ökologisch wertvolle Flächen unter Schutz zu stellen oder Grundstücksbesitzern bestimmte Bewirtschaftungsweisen vorzuschreiben. Nicht die Kartierung, sondern die Natur macht eine Fläche zum Biotop. Rechtliche Einschränkungen können sich aus bestehenden Gesetzen (z. B. § 30 Bundesnaturschutzgesetz) ergeben sowie aus Schutzgebietsverordnungen - nicht aber aus der Biotopkartierung selbst.
4. Aktualisierung der Stadtbiotopkartierung 2020 bis 2023
Unter der fachlichen Leitung des Bayerischen Landesamtes für Umwelt werden in den Jahren 2020 bis 2023 von einem beauftragten Fachbüro die besonders erhaltenswerten Lebensräume für Tiere und Pflanzen im Stadtgebiet erhoben. Die Geländearbeiten werden hauptsächlich in den Vegetationsperioden der Jahre 2021 und 2022 durchgeführt und voraussichtlich im Herbst 2022 abgeschlossen sein. Eine umfassende und frühzeitige Information der Öffentlichkeit ist wesentlicher Bestandteil der Aktualisierung.
Zur Information hat das Landesamt für Umwelt die Broschüre "Lebensräume erfassen und gemeinsam bewahren" erstellt. Diese finden Sie hier.