Umweltgerechter Einsatz von Bauschutt & Co im privaten Feld- und Waldwegebau
Ein Merkblatt des Bayerisches Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz gibt Hinweise, unter welchen Voraussetzungen die Verwendung von Bauschutt (inkl.Straßenaufbruch) oder Recyclingbaustoffen im Feld- und Waldwegebau grundsätzlich möglich sein kann und was dabei zu beachten ist, um Umweltschäden und erhebliche Kostenrisiken zu vermeiden.
Die Hinweise gelten für private Grundstückseigentümer*innen, die Wege auf ihren Privatflächen anlegen, instand setzen oder befestigen wollen.