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Grundwasser und Bauen: Beanspruchung durch drückendes Grundwasser

Beanspruchung durch drückendes Grundwasser

Eine Beanspruchung durch drückendes Grundwasser (DIN 18195 Teil 6) liegt in folgenden Fällen vor:

Grundwasser

Diese Beanspruchung liegt vor, sofern der höchste in der Vergangenheit gemessene Grundwasserstand (HGW) den Bereich der Kellerkonstruktion tangiert.

Eine Dränage ist bei dieser Beanspruchung ungeeignet, da diese im Grundwasser stehen würde und eine Ableitung des Wassers nicht möglich ist. Eine Ableitung von Drainagewasser in den Kanal ist nicht zulässig.

Grundwasser


 

 

 

 

 

Stau- oder Sickerwasser (Schichtwasser)

Grundwasser ist nicht vorhanden. Über bindige Bodenschichten kann jedoch Stau- oder Sickerwasser (Schichtwasser) auftreten, was einen hydrostatischen Druck ausübt.

Alternativ zur Abdichtung gegen drückendes Wasser kann bei dieser Beanspruchung auch eine Abdichtung gegen nicht drückendes Wasser ausgeführt werden. Voraussetzung hierbei ist, dass durch eine Dränage anfallendes Wasser abgeleitet wird und sich nicht anstauen kann.  Die Dränage muss - bei regelmäßiger Wartung - nach den Vorschriften der DIN 4095 mit sämtlichen erforderlichen Reinigungs- und Spülschächten, filterfesten Ummantelungen und einem ausreichenden Gefälle geplant und ausgeführt werden.

In großen Teilen des Baugebiets Rottenbauer Nord sind Drainagen nicht geeignet, das vor allem im Winter anstauende Schichtwasser sicher abzuführen. Durch die Untergrundverhältnisse verbunden mit der Lage im Wasserschutzgebiet Winterhäuser Quelle gibt es keine ausreichend aufnahmefähige Ableitemöglichkeit des Drainagewassers.

DrainageKontrollschacht einer Drainage im Heuchelhof:

Das Wasser kann nicht abgeführt werden.
Es staut sich in der Drainage. Hierdurch sind bereits Schäden durch eindringendes Wasser im Keller entstanden.

 

 

 

 
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