Bauen an Gewässern | Anlagengenehmigung
Genehmigungspflichtig sind Anlagen, die weniger als sechzig Meter von der Uferlinie dieser Gewässer entfernt sind oder die deren Unterhaltung oder Ausbau beeinträchtigen können. Solche Anlagen dürfen nur mit Genehmigung der Stadt Würzburg errichtet, wesentlich geändert oder stillgelegt werden.
Ist für ein Vorhaben eine Baugenehmigung erforderlich, so erfolgen Prüfung und Genehmigung im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens (Art. 20 BayWG). Die erforderlichen Angaben müssen in diesem Fall mit dem Bauantrag eingereicht werden (ggf. zusätzlich erforderliche Unterlagen werden im Laufe des Verfahrens nachgefordert). Ist keine Baugenehmigung erforderlich, so erfolgt die Genehmigung über den Fachbereich Umwelt- und Klimaschutz.
Die behördliche Prüfung ist erforderlich, da Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern bspw.
- den Unterhalt des Gewässers (Beispiel: eine Räumung des Gewässers von Ablagerungen oder Abfällen sowie eine Pflege der Ufergehölze oder die Beseitigung von Uferausbrüchen nach einem Hochwasser)
- den Ausbau des Gewässers (Beispiel: eine ökologische Umgestaltung, um einem "eingemauerten Bach" ein natürlicheres Profil zu geben oder auch eine Verbesserung der Abflussverhältnisse, z.B. durch Verbreiterung, Vertiefung des Gewässers oder durch Schaffung von Hochwasserrückhalteräumen) oder
- Hochwasserschutzeinrichtungen (Beispiel: Deiche müssen zum Unterhalt oder für die Deichwehr im Hochwasserfall zugänglich bleiben)
behindern bzw. beeinträchtigen und schädliche Gewässerveränderungen verursachen können.
Wichtige Rechtsgrundlagen sind: