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Einsatz mobiler Heizeinheiten

mobile HeizeinheitMobile, ölbetriebene Heizeinheiten

 

Zum Beheizen von Festzelten, Baustellenunterkünften werden häufig mobile Heizeinheiten aufgestellt, die aus einem Heizölbehälter und einem Heizgerät bestehen. Das Hohlraumvolumen der Lagerbehälter beträgt max. 1000 Liter.


Rechtlich handelt es sich um ein Lagern sowie Abfüllen und Verwenden wassergefährdender Stoffe. Mobile Heizanlagen sind jedoch keine Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.

Anforderungen des Gewässerschutzes an das Aufstellen und den Betrieb dieser Heizeinheiten

  1. Stellen Sie die Heizeinheiten (Lagerbehälter und Heizkessel) auf ebenem, tragfähigem Untergrund standsicher auf und schützen Sie diese vor unbefugtem Zugriff Dritter, z. B. durch Umzäunung.
  2. In Wasserschutzgebieten und anderen wasserwirtschaftlich bedeutsamen Gebieten sind doppelwandige Behälter mit Leckanzeigegerät erforderlich.
  3. Zeigen Sie den Betrieb der Heizeinheiten rechtzeitig - mindestens 4 Wochen vorher – der Stadt Würzburg, Fachbereich Umwelt- und Klimaschutz als zuständige Kreisverwaltungsbehörde an.
    Dabei sind insbesondere die verkehrsrechtliche oder bauaufsichtliche Zulassung des Behälters, ggf. auch des Leckanzeigers, vorzulegen sowie Art und Dauer der Aufstellung, die Häufigkeit der Befüllung, die vorhandene Sicherheitstechnik usw. zu erläutern.
  4. Die Heizeinheiten dürfen nur im Einstrangsystem (Saugleitung zum Brenner) betrieben werden. Rücklaufleitungen sind nicht zulässig.
  5. Sorgen Sie für eine Kontrolle der Rohrverbindungen, z.B. Verschraubungen, Schnellkupplungen vor der Inbetriebnahme und nach jedem Befüll- und Entleervorgang. Die Kontrolle umfasst den ordnungsgemäßen Zustand und festen Sitz dieser Verbindungen.
  6. Vor dem Befüllen des Behälters prüfen Sie, welches Volumen unter Berücksichtigung des zulässigen Füllungsgrads maximal aufgenommen werden kann. Diese Menge ist an der Mengenvoreinstellung des Tankwagens einzustellen. Alternativ kann der Behälter mit einer selbsttätig schließenden Zapfpistole bis zum zulässigen Füllungsgrad befüllt werden.
  7. Das Befüllen und Entleeren des Behälters muss ständig überwacht werden.
  8. Ausgetretenes Heizöl muss jederzeit leicht erkennbar sein. Halten Sie deshalb Heizeinheit und der Untergrund sauber und entfernen Sie hohes Gras, Laub u. ä.
  9. Die Heizeinheit - Lagerbehälter und Heizkessel - muss vom Betreiber betriebstäglich durch Inaugenscheinnahme auf Undichtheiten und ausgetretenes Heizöl kontrolliert werden.
  10. Beseitigen Sie erkannte Undichtheiten. Ist dies nicht möglich, nehmen Sie die Heizeinheit außer Betrieb und informieren Sie die Verleihfirma.
  11. Ist Heizöl in Boden oder Gewässer eingedrungen oder besteht der Verdacht einer Boden- oder Gewässerverunreinigung, ist es zwingend erforderlich, die Stadt Würzburg, Fachbereich Umwelt- und Klimaschutz als zuständige Kreisverwaltungsbehörde oder die nächste Polizeidienststelle zu verständigen.
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