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Grundsatzbeschlüsse

Folgende Grundsatzbeschlüsse wurden gefasst.


Aufnahme in die Arbeitsgemeinschaft der fahrradfreundlichen Kommunen

Die Stadt Würzburg hatte sich im Jahr 2013 um eine Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen beworben. In diesem Jahr wurde die Vorbereisung absolviert und ein Grundsatzbeschluss zur Förderung des Radverkehrs gefasst. „Die Stadt Würzburg sieht in der Förderung des Radverkehrs eine wichtige Aufgabe und stellt daher den Antrag auf Aufnahme in die Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen in Bayern (AGFK). Die notwendigen Maßnahmen -zur Schaffung der Voraussetzungen- sind umgehend einzuleiten.“ In diesem Beschluss wurde ebenfalls die Zielsetzung festgelegt, den Radverkehrsanteil von damals 11% auf 16 % des Gesamtverkehrsaufkommens zu steigern.

Beschluss_AGFK_130725, 240 KB

Im Rahmen der am 12.09.2019 erfolgten Hauptbereisung wurde die Stadt Würzburg in Hinblick auf die seit dem Aufnahmeantrag im Jahr 2013 umgesetzten und geplanten Maßnahmen bewertet und erhielt die Auszeichnung als „fahrradfreundliche Kommune“, die sie nun seit dem Jahr 2019 für 7 Jahre führen darf. Die Auszeichnung ist gleichzeitig eine Anerkennung für die bislang erbrachten Leistungen als auch Ansporn für die weiteren Entwicklungen auf der richtigen Zielgeraden.


Grundsatzbeschluss zur Radverkehrsplanung

Mit dem Grundsatzbeschluss zur Radverkehrsplanung vom 26.09.2019 erklärte die Stadt Würzburg einen attraktiven, leistungsfähigen und sicheren Radverkehr kontinuierlich und verkehrspolitisch vorrangig zu verfolgen.

Grundsatzbeschluss_Radverkehrsplanung_190926, 103 KB

Geeignete Maßnahmen sollen bis zum Jahr 2025 weitestgehend umzusetzen, bzw. erforderliche Plangenehmigung oder Planfeststellungen bis dahin eingeleitet sein. Maßnahmen sollen prioritär durch Umwidmung von Flächen für Kfz-Fahrspuren oder Kfz-Parkplätze und gegebenenfalls auch zu Lasten der Leistungsfähigkeit des Kfz-Verkehrs umgesetzt werden. Nicht zulasten ÖPNV, Fußverkehr und Stadtgrün. Radwege sollen mit 2,30 m Breite zuzüglich Schutzabstände, mit einer durchgängigen Einfärbung und einem baulicher Schutz gegen unzulässiges befahren oder Halten durch KFZ geplant werden. Ziel soll ein lückenloses, durchgängiges, optisch hervorgehobenes, ebenes und leistungsfähiges Rad-Vorrangnetz sein. Kreuzungen und Einmündungen sollen ohne Höhenveränderung für den Radverkehr, guter Sicht auf den Radverkehr und Fahrradampeln mit Gelbphasen konzipiert werden. Bei dem Ausbau der Fahrradabstellmöglichkeiten soll auch für Fahrradanhänger und Lastenräder ein Angebot mit bedacht werden. An Knotenpunkten des ÖPNV sollen Fahrradabstellanlagen auch mit Diebstahl-, Vandalismus- und Witterungsschutz als auch Reparatur- und Lademöglichkeit sowie Gepäckaufbewahrung geplant werden.

Auszug_Eckart_Stellungnahme_OB_November_2019, 4165 KB

Mit  dem Grundsatzbeschluss hat der Stadtrat ein Signal gesetzt. Ich freue mich, dass ein Beschluss mit gleicher Qualität wie ein Bürgerentscheid im Stadtrat mit großer Mehrheit getroffen wurde, der den Ausbau des Radverkehrs und damit auch die Verkehrswende beschleunigt… Ausdrücklich ist damit nicht die ‚harakiri‘-mäßige Umwandlung aller vierspurigen Straßen in zweispurige Straßen verbunden. Diese nicht richtige Nachricht sorgte bei den Autofahrern verständlicherweise für große Aufregung. Deshalb in aller Deutlichkeit: Dieser Punkt war ausdrücklich nicht Teil unseres Beschlusses. Bei jeder Maßnahme muss nämlich im Einzelfall betrachtet werden, wie der Grundsatzbeschluss umgesetzt werden kann und das Radverkehrskonzept auf dieser neuen Grundlage fortgeschrieben werden soll.“


Bericht zur Umsetzung des Grundsatzbeschlusses

Am 30.11.2020 hat der Planungs-, Umwelt- und Mobilitätsausschuss der Stadt Würzburg den Bericht zur Umsetzung des Grundsatzbeschlusses Radverkehrsplanung zur Kenntnis genommen.
 

Beschlussvorlage_Bericht_201130, 94 KB
Bericht_Grundsatzbeschluss_Radverkehr_201130, 1462 KB
Anlage_1_Hauptradachsen_RVK, 3709 KB
Anlage_2_Entwicklungsstand, 3810 KB
Anlage_3_Strassen_50km, 6680 KB
Anlage_4_Strassen_50km_ohne_RVA, 3783 KB
Anlage_5_Prioritäten, 4253 KB
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