Gesetzliche Regelungen für Lieferdienste und Gastronomie fürs Essen zum Mitnehmen
Ab 2023 werden Caterer, Lieferdienste und Restaurants EU-weit verpflichtet, auch Mehrwegbehälter als Alternative zu Einwegbehältern für Essen und Getränke zum Mitnehmen und Bestellen anzubieten. Eine Ausnahme soll es für kleine Betriebe geben - etwa Imbissbuden - mit maximal fünf Beschäftigten und maximal 80 Quadratmetern Verkaufsfläche. Sie sollen ihrer Kundschaft Speisen und Getränke auch in mitgebrachte Behälter abfüllen können. Auf diese Möglichkeit sollen Sie ihre Kundschaft deutlich hinweisen.
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