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Gesetzliche Regelungen für Lieferdienste und Gastronomie fürs Essen zum Mitnehmen

Seit dem 3. Juli 2021 sind Herstellung und Handel mit Wegwerfprodukten aus Plastik wie Einwegbesteck und-Tellern, Wattestäbchen, Strohhalmen und Rührstäbchen EU-weit verboten. Das gilt ebenso für To-Go-Becher und Einweg-Lebensmittelbehälter aus Styropor.

Ab 2023 werden Caterer, Lieferdienste und Restaurants EU-weit verpflichtet, auch Mehrwegbehälter als Alternative zu Einwegbehältern für Essen und Getränke zum Mitnehmen und Bestellen anzubieten. Eine Ausnahme soll es für kleine Betriebe geben - etwa Imbissbuden - mit maximal fünf Beschäftigten und maximal 80 Quadratmetern Verkaufsfläche. Sie sollen ihrer Kundschaft Speisen und Getränke auch in mitgebrachte Behälter abfüllen können. Auf diese Möglichkeit sollen Sie ihre Kundschaft deutlich hinweisen.

Weitere Infos finden Sie in folgenden Merkblatt:

Mehrwegpflicht ab 2023 Mehrwegpflicht ab 2023, 1520 KB
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