1) Welche Lebensmittel können in kundeneigenen Behältnissen abgegeben werden?
Nur Lebensmittel, die ohne Beeinträchtigung der Qualität und der Haltbarkeit in den Kundenhaushalt transportiert werden können, dürfen in geeignete Behältnisse abgegeben werden.
2) Welche Verantwortung hat der Kunde für die mitgebrachten Behältnisse?
Der Kunde ist vollumfänglich verantwortlich dafür, dass die zum Transport vorgesehenen Behältnisse für das jeweilige Lebensmittel geeignet, unbeschädigt und adäquat gereinigt sind. Die Einhaltung dieser Vorgaben wird im Rahmen der Befüllung augenscheinlich überprüft (siehe auch Frage 3).
3) Wie ist bei Zweifeln an der Eignung oder der Sauberkeit des Gefäßes zu verfahren?
Bei Zweifeln an der Eignung oder der Sauberkeit des Behältnisses ist von Seiten des Lebensmittelunternehmers die Befüllung abzulehnen. In diesen Fällen ist eine Einwegverpackung zu nutzen oder alternativ kann dem Kunden ein ungenutztes Mehrwegbehältnis aus dem eigenen Sortiment angeboten werden.
4) Welche Materialien eignen sich bzw. welche Anforderungen gibt es für die Behältnisse?
Die Behältnisse sollten vorzugsweise aus leicht zu reinigenden und glatten Materialien wie Edelstahl, Emaille oder Kunststoff bestehen. Im Falle von Gemüse oder Obst können auch saubere Taschen, Tragenetze oder Körbe genutzt werden. Die Behältnisse sollten in der Größe angemessen, für das Lebensmittel geeignet und augenscheinlich unbeschädigt sein.
5) Wie ist mit losen Deckeln umzugehen?
Deckel sind vom Kunden selbst abzunehmen und nach der Befüllung wieder auf dem Behältnis anzubringen.
6) Können kundeneigene Gefäße im Thekenbereich überall abgestellt werden?
Nein! Hierzu sind von Seiten des Lebensmittelunternehmers Abstellbereiche, Tabletts oder Halterungen auszuweisen. Diese Bereiche müssen leicht zugänglich sowie leicht zu reinigen und zu desinfizieren sein. Eine Reinigung der Kontaktflächen muss regelmäßig durchgeführt werden.
7) Können zur Übergabe und Befüllung von kundeneigenen Behältnissen vorgesehene Bereiche und Hilfsmittel auch für andere Zwecke genutzt werden?
Nur sehr eingeschränkt. Grundsätzlich sollten entsprechende Bereiche und Hilfsmittel ausschließlich zu diesem Zweck verwendet und gesondert gereinigt werden. Eine Ausnahme stellt die Nutzung von gekennzeichneten Thekenbereichen für die Ausgabe von Lebensmitteln dar.
8) Was gilt es bei einer direkten Befüllung aus Automaten oder Spendern zu beachten?
Die Befüllung direkt aus dem Automaten oder Spendern muss so erfolgen, dass kein Kontakt des Abfüllstutzens zum mitgebrachten Behältnis erfolgt. Entsprechend sollten diese Automaten oder Spender im unmittelbaren Sichtfeld der Mitarbeiter:innen aufgestellt werden.
9) Wie ist eine Übergabe der Behältnisse unter Einhaltung einer Trennung der Bereiche möglich?
Der Umgang mit kundeneigenen Behältnissen durch das Bedienpersonal bedarf einer besonderen Sorgfalt. Zur Übergabe der Behältnisse bieten sich verschiedene organisatorische und technische Lösungen an. Im Folgenden werden zwei Lösungen erläutert, die sich bewährt haben:
a) Tabletts: Man nutzt separate Tabletts, auf denen der Kunde selbst sein Behältnis abstellt und auf dem dieses während der Befüllung auch stehen bleibt. Das Verschließen und ggf. Etikettieren des Behältnisses übernimmt der Kunde selbst. Die Tabletts dürfen nur zu diesem Zweck eingesetzt werden. Hierbei sollte darauf geachtet werden, dass die Tabletts vom Bedienpersonal immer an der gleichen Seite berührt werden. Zudem sind die Tabletts regelmäßig zu reinigen und ggf. zu desinfizieren. Die Reinigungsart und -frequenz ist in Arbeitsanweisungen festzulegen. Das Bedienpersonal ist intensiv zu schulen.
b) Farbkonzepte: An den Theken oder Tresen werden die Übergabebereiche farblich markiert. Der Kunde stellt sein Gefäß in diesem Bereich ab. Für diese Bereiche sollten im Reinigungsplan eine gesonderte Reinigungsfrequenz festgelegt werden.
c) Sonderfall „Coffee to go“: Bei dieser Form der Abgabe können übergroße Kaffeetassen oder Behältnisse genutzt werden, um die Kundengefäße zu übernehmen und direkt am Kaffeeautomaten zu befüllen. Die weiteren Regeln gelten analog den Tabletts.
10) Was ist bei händischem Kontakt mit kundeneigenen Gefäßen zu beachten?
Unmittelbarer (z. B. händischer) Kontakt mit dem Kundengeschirr sollte nach Möglichkeit vermieden werden. Wenn es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zur Berührung der Kundenbehältnisse kommt, sind die betriebsinternen Vorgaben zur bedarfsgerechten Händereinigung bzw. zum Wechseln von Handschuhen o. ä. einzuhalten, um das Risiko der Kreuzkontamination zu vermeiden. Die Vorgehensweise ist in den entsprechenden Arbeitsanweisungen zu regeln.
11) Wie verhält es sich mit der Schulung des Personals?
Das für diese Tätigkeiten vorgesehene Personal soll im Rahmen von regelmäßigen Schulungen (z. B. anhand von Leitlinien, Verbandsempfehlungen usw.) sowie spezifischer, schriftlicher Arbeitsanweisungen über die im Betrieb geltenden Vorgaben bei der hygienischen Handhabung von kundeneigenen Mehrwegbehältern unterrichtet werden. Die Teilnahme an den Schulungen ist zu dokumentieren und per Unterschrift zu bestätigen.
12) Sollte eine Aufklärung und Information der Kunden erfolgen?
Eine Information der Kunden ist zwingend erforderlich. Dies kann über einen Aushang, den Internetauftritt oder auf andere Weise (z. B. Piktogramme oder QR-Codes) umgesetzt werden. Zusätzlich sollte der Kunde im Rahmen des Verkaufsgesprächs durch das Bedienpersonal auf den festgelegten Ablauf für die Befüllung von Kundenbehältnissen hingewiesen werden. Dabei sollte auf die Bedeutung zur Verwendung von sauberen Behältnissen hingewiesen werden.
13) Worauf ist im Service bzw. in der „To Go“-Gastronomie in Bezug auf die Kundenbehältnisse zu achten?
Grundsätzlich gelten für diesen Bereich die gleichen Vorgaben, wie für den Lebensmitteleinzelhandel in Bezug auf die Übergabe, Eignung der Behältnisse und Schulung des Personals. Ein Unterschied stellt die Nutzung der Kundenbehältnisse für übrig gebliebene Speisen dar. Diese sollten am Tisch durch den Kunden selbstständig abgepackt werden.
14) Können verschiedene Lebensmittel in dem gleichen Gefäß abgegeben werden?
Es sollte vermieden werden, Lebensmittel unterschiedlicher Arten in ein Behältnis zu füllen, wenn sich diese dadurch nachteilig beeinflussen könnten (z. B. kein rohes Geflügelfleisch zusammen mit verzehrfertigen Lebensmitteln).
15) Wie kann ein erforderlicher Wiegevorgang bei der Abgabe erfolgen?
Ist ein Wiege- und Tariervorgang zur Abgabe erforderlich, dürfen die Kundenbehältnisse nicht ungeschützt auf die Waage gestellt werden. Hierzu können (Einweg-) Unterlagen oder Tabletts genutzt werden. Die Auflagefläche der Waage ist regelmäßig zu reinigen und ggf. zu desinfizieren.
16) Können Lebensmittel aus kundeneigenen Gefäßen zurückgenommen werden (z. B. falls zu viel abgewogen wurde)?
Nein! Einmal im Kundenbehältnis befindliche Lebensmittel dürfen grundsätzlich nicht zurückgenommen werden.
17) Was ist bei der Sauberkeit des Umfelds zu beachten?
Grundsätzlich sind die Reinigungspläne einzuhalten. Hierbei sind die Besonderheiten in Bezug auf die hygienischen Vorgaben, die bei der Abgabe von unverpackten Lebensmitteln in kundeneigene Gefäße entstehen, im Eigenkontrollsystem darzustellen.
18) Wie häufig sollten genutzte Hilfsmittel gereinigt werden?
Die Hilfsmittel (Tabletts oder große Kaffeegefäße) sind im regelmäßigen Turnus mindestens einmal arbeitstäglich zu reinigen. Bei offensichtlicher Verschmutzung oder bei ungewolltem Kontakt durch die kundeneigenen Behältnisse (z. B. Kontakt mit Abfüllstutzen) sind zusätzliche Reinigungsmaßnahmen durchzuführen.
19) Wie kann eine ausreichende Lebensmittelkennzeichnung erfolgen?
Bei der Abgabe von Lebensmitteln in kundeneigene Behältnisse gelten keine Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht. Hierfür gibt es verschiedene Lösungsmöglichkeiten: Neben der Kennzeichnung auf dem Schild an der Ware ist es möglich, die Kennzeichnung über Etiketten (Frischetheken), Kassenzettel, Rechnungen oder Speise- und Getränkekarten (in der Gastronomie) zu gewährleisten.
20) Wo kann ich mich informieren?
Informationsmaterial bieten privatwirtschaftliche Kanäle oder NGOs (z. B. Lebensmittelverband Deutschland, Kampagne „Einmal ohne, bitte“), aber auch Behörden und Institute (Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz; Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit).
21) An wen kann ich mich wenden falls bei der Implementierung ins Tagesgeschäft noch Fragen auftreten?
Hier helfen die zuständigen Mitarbeiter:innen der örtlichen Lebensmittelüberwachung gerne weiter.
Abgabe in Selbstbedienung
22) Welche technischen Vorkehrungen sind erforderlich?
Durch entsprechende technische Vorrichtungen ist der ungewollte Kontakt von unverpackten Lebensmitteln mit den Kundengefäßen oder den Kunden auszuschließen. Hierbei dürfen nach Möglichkeit die Kundenbehältnisse nicht mit der Abgabe-/Selbstbedienungseinrichtung in Berührung kommen. Diese Einrichtungen sind im unmittelbaren Sichtfeld der Mitarbeiter:innen aufzustellen. Zudem ist im Eigenkontrollsystem festzulegen, wie oft diese Einrichtungen bzw. Bereiche zu reinigen sind.
23) Wie sollten die Kunden aufgeklärt werden?
Es sollten an der Selbstbedienungseinrichtung oder in unmittelbarer Nähe für den Kunden verständliche Hinweise vorgesehen werden, wie z. B. „Verwenden Sie nur saubere Behältnisse!“ oder entsprechende Piktogramme. Lebensmittel, die der Kunde bereits in seine Behältnisse gefüllt hat dürfen nicht zurückgelegt werden (z. B. „Legen Sie bitte keine bereits entnommenen Lebensmittel zurück!“). Erfolgt die Abgabe der Lebensmittel nach Gewicht, muss der Kunde sein Behältnis tarieren. Entsprechend ist der Kunde verständlich über den Vorgang und die Dokumentation des Gewichts zu informieren.
Sollten noch Fragen ungeklärt sein, helfen Ihnen die zuständigen Mitarbeiter:innen des Fachbereichs Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung gerne weiter:
Fachbereich Verbraucherschutz, Veterinärwesen
Lebensmittelüberwachung
Veitshöchheimer Str. 1b Telefon 0931 / 37-2826
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