Bürgerbüro
Seit dem 01.01.2021 gibt es die eID-Karte im Scheckkartenformat für Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union (Unionsbürger) oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, die nicht Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz sind.
Eine englisch-sprachige Informationsbroschüre im pdf-Format finden Sie hier.
Weitere Information zur eID-Karte finden Sie beim Bundesministerium des Inneren im Personalausweisportal sowie beim Freistaat Bayern im BayernPortal.
Unionsbürger und Staatsangehörige eines Staates, der dem Europäischen Wirtschaftsraum angehört, können die eID-Karte im Bürgerbüro der Stadt Würzburg beantragen. Eine Antragstellung unter 16 Jahren ist nicht möglich.
Für die Beantragung ist eine persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung unbedingt erforderlich.
Zur Beantragung Ihrer eID-Karte benötigen Sie das von Ihrem Heimatstaat ausgestellte und gültige Identitätsdokument, z. B. einen Pass oder eine nationale Identitätskarte (Personalausweis).
Aus produktionstechnischen Gründen kann die Produktionszeit zwischen vier und mehreren Wochen (abhängig von Auftragslage der Bundesdruckerei in Berlin). Die Abholung kann auch durch eine von Ihnen beauftragte Person erfolgen. Hierzu müssen Sie jedoch eine entsprechende Vollmacht ausstellen.
Die eID-Karte wird mit einer Gültigkeitsdauer von zehn Jahren und gegen eine Gebühr von 37,00€ ausgegeben. Die Gültigkeitsdauer kann nicht verlängert werden.
Die eID-Karte ist kein Ausweispapier im klassischen Sinn, sondern ermöglicht den elektronischen Identitätsnachweis, um eGovernment-Dienstleistungen auf höchstem Vertrauensniveau in Anspruch nehmen zu können.
Zudem kann mit ihr das Vor-Ort-Auslesen zum Zwecke der medienbruchfreien Übernahme von Formulardaten unter Anwesenden erfolgen. Da die eID-Karte ausschließlich für den Online-Einsatz konzipiert ist und nicht als Ausweispapier oder Reisedokument dient, fehlen auf der eID-Karte auch bestimmte Daten, wie z. B. Lichtbild, Unterschrift, Größe und Augenfarbe. Bestimmte Daten (wie z. B. die Anschrift und die Staatsangehörigkeit) sind nur auf dem elektronischen Speichermedium (Chip) gespeichert.
Bei Verlust der eID-Karte ist unverzüglich die eID-Kartenbehörde zu verständigen. Lassen Sie dort oder über den telefonischen Sperrnotruf (gebührenpflichtig116 116) umgehend ihre Online-Ausweisfunktion sperren.
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/der-personalausweis/ausweis-weg/ausweis-weg-node.html
Falls Sie den Verlust anzeigen wollen, benötigen Sie einen aktuellen Identitätsnachweis Ihres Heimatstaates (z. B. Reisepass, nationaler Personalausweis). Gleiches gilt für eine etwaige Neuausstellung.
Die Verlustanzeige selbst ist kostenfrei.
Die Gebühr für die Ausstellung einer eID-Karte beträgt 37,00 €, bei einem etwaigen Versand des PIN-Briefes in das Ausland müssen die der eID-Kartenbehörde entstandenen Auslagen erstattet werden.
Rückermainstraße 2
97070 Würzburg
Tel: 0931 - 37 20 00
Fax: 0931 - 37 20 29
buergerbuero@stadt.wuerzburg.de
Mo., Mi. | 07.20 - 13.00 Uhr |
Di. | 07.20 - 12.00 Uhr; 13.15 - 16.00 Uhr |
Do. | 07.30 - 12.00 Uhr; 13.30 - 18.00 Uhr |
Fr. | 07.20 - 12.00 Uhr |
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