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Bürgerbüro

Außerbetriebsetzung

Durch die Außerbetriebsetzung (Abmeldung) Ihres Fahrzeugs, dürfen Sie es im öffentlichen Straßenverkehr nicht mehr verwenden. Dadurch entfallen auch alle Abgaben wie Steuern und Versicherung.

  • Außerbetriebsetzung bei der Zulassungsstelle:
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • Kennzeichenschilder
      Entfernen Sie vor dem Aufruf keine Plaketten von Ihren Kennzeichenschildern. Tun Sie dies bitte erst nach Aufforderung durch Ihre/n Sachbearbeiter/in!

       
  • Internetbasierte Außerbetriebsetzung (i-Kfz):

Gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)externer Link fallen folgende Gebühren für eine Außerbetriebsetzung an:

  • Außerbetriebsetzungen in der Zulassungsbehörde vor Ort (-> insgesamt 16,80 €):
    • Bearbeitungsgebühr: 15,90 €,
    • Klebesiegel: 0,30 €,
    • Gebühr für Kraftfahrtbundesamt: 0,60 €.
       
  • Internetbasierte Außerbetriebsetzung (i-Kfz) (-> insgesamt 3,70 €):
    • Bearbeitungsgebühr: 2,10 €,
    • Porto für Informationsschreiben an den Fahrzeughalter: 1,00 €,
    • Gebühr für Kraftfahrtbundesamt: 0,60 €.


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