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Bürgerbüro

Außerbetriebsetzung

Durch die Außerbetriebsetzung (Abmeldung) Ihres Fahrzeugs, dürfen Sie es im öffentlichen Straßenverkehr nicht mehr verwenden. Dadurch entfallen auch alle Abgaben wie Steuern und Versicherung.

Außerbetriebsetzung bei der Zulassungsstelle:

Entfernen Sie vor dem Aufruf keine Plaketten von Ihren Kennzeichenschildern. Tun Sie dies erst nach Aufforderung durch Ihre/n Sachbearbeiter/in.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Kennzeichenschilder

Hier wird unterschieden zwischen der internetbasierten Außerbetriebsetzung (ab 01.01.2015) und der Außerbetriebsetzung in der Zulassungsstelle. Für die internetbasierte Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs wird eine Bearbeitungsgebühr von 5,70 Euro fällig. Die Zulassungsstelle erhebt eine Gebühr von 6,90 €. Hinzu kommen jeweils 0,30 Euro für Klebesiegel und 0,60 Euro für das Kraftfahrbundesamt (KBA).

Wird ein Fahrzeug verschrottet, ist zusätzlich ein Verwertungsnachweis vorzulegen. Die zusätzlichen Gebühren betragen 5,10 €. Für eine nachträgliche Entgegennahme eines Verwertungsnachweises beträgt die Gebühr 10,20 €


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