Bürgerbüro

Meldewesen
An-, Um- und Abmeldung

Wenn Sie eine Wohnung in Würzburg beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen anmelden. 

Seit April 2024 ist eine elektronische Wohnsitzanmeldung auch in Würzburg möglich. Damit ist nun auch im Bereich des Meldewesen das Angebot der digitalen Verwaltung erweitert worden. Derzeit muss aus technischen Gründen für die Änderung der Anschrift des Personalausweises/Reisepasses noch das Rathaus aufgesucht werden. Dies ist jedoch ohne vorherige Terminvereinbarung im Zimmer 34, Rathaus, Erdgeschoss, Rückermainstr. 2, 97070 Würzburg möglich. 

Wichtiger Hinweis für alle Würzburger Neubürger*innen: Da bei der elektronischen Wohnsitzanmeldung die persönliche Vorsprache entfällt, können Sie Ihr persönliches "Willkommenspaket" mit vielen nützlichen Informationen rund um Ihre neue Heimatstadt ebenfalls im Rathaus abholen.

Nun kann es losgehen, hier kommen Sie zur elektronischen Wohnsitzanmeldung: https://www.buergerservice-portal.de/bayern/wuerzburg/bsp_wohnsitzanmeldungexterner Link

Nach vorheriger Terminvereinbarung empfehlen wir Ihnen, insbesondere wenn Sie zum ersten Mal nach Würzburg ziehen, einen persönlichen Besuch, da wir z.B. Ihren Personalausweis sofort auf Ihre neue Würzburger Adresse ändern. Desweiteren erhalten Sie als Neuwürzburger*in ein "Willkommenspaket" mit nützlichen Informationen rund um Ihre neue Heimatstadt.  Auch für den Personenkreis, bei dem eine elektronische Wohnsitzanmeldung nicht möglich ist, bietet sich die persönliche Vorsprache mit Termin an.

Falls Sie dennoch Ihre Anmeldung z.B. aufgrund der Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe nicht persönlich vor Ort erledigen möchten und eine elektronische Wohnsitzanmeldung nicht möglich ist, so haben Sie die Möglichkeit, hierzu eine dritte Person zu bevollmächtigen.

Dafür sind folgende Unterlagen notwendig:

  • vollständig ausgefülltes Meldeformular einschließlich der erforderlichen Wohnungsgeberbestätigung . Bitte beachten Sie hierbei, dass die melderechtlichen Bestimmungen Originalunterschriften auf den entsprechenden Formularen erfordern.
  • Ausweisdokumente im Original (Personalausweis, Reisepass, eAT mit Nationalpass, Aufenthaltsgestattung)
  • Ordnungsgemäße Bevollmächtigung (ein entsprechendes Formular finden sie hier)     
Vollmacht zur Vorlage bei der Meldebehörde Vollmacht zur Vorlage bei der Meldebehörde, 91 KB

Bei einem Zuzug aus dem Ausland sowie bei der Anmeldung von weiteren Wohnungen (Nebenwohnsitz) in Würzburg ist eine schriftliche Anmeldung ausgeschlossen, da hierzu eine persönliche Anwesenheit der meldepflichtigen Person erforderlich ist.

Meldeformular Anmeldung der Wohnung

Anmelde - / Ummeldeformular Stand: Dez. 2022 Anmelde - / Ummeldeformular Stand: Dez. 2022, 250 KB

(Zuzug nach Würzburg/Ummeldung innerhalb Würzburgs)

Wohnungsgeberbestätigung            

Wohnungsgeberbestätigung 10_2023 Wohnungsgeberbestätigung 10_2023, 230 KB

Sofern Sie noch weitere Wohnungen unterhalten, so vergessen Sie bitte nicht, uns auch hierzu die entsprechenden Angaben zu übersenden.

Meldeformular Beiblatt zur Anmeldung bei mehreren Wohnungen

 

Zusätzliches Beiblatt bei mehreren oder weiteren Wohnungen | Stand Dez. 2022 Zusätzliches Beiblatt bei mehreren oder weiteren Wohnungen | Stand Dez. 2022, 128 KB

Bei Rückfragen zu einer postalischen Anmeldung im Ausnahmefall wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro, Pass- und Meldeangelegenheiten, unter der Telefonnummer 0931/37-2409 oder per eMail an: meldewesen@stadt.wuerzburg.de

Die Abmeldung Ihrer Wohnung ist nur dann erforderlich, wenn Sie nach dem Auszug keine neue Wohnung in Deutschland beziehen.

Dies ist der Fall, wenn Sie: Deutschland verlassen, also Ihren Wohnsitz in das Ausland verlegen,

    >> zum Online-Verfahren "Abmeldung ins Ausland" <<

    oder

    eine Nebenwohnung aufgeben.

Abmeldeformular Stand: Dez. 2022 Abmeldeformular Stand: Dez. 2022, 154 KB
Melde- und Abmeldebestätigung
In bestimmten Situationen müssen Sie Ihren derzeitigen Wohnsitz dokumentieren oder beweisen können, dass Sie an einem Wohnsitz nicht mehr ansässig sind. Dazu dienen die jeweiligen Bestätigungen. Die Daten dazu liefert die Meldebehörde auf Basis der im Melderegister eingetragenen Daten.

Allerdings werden Abmeldebestätigungen selten benötigt, da im Falle eines Umzuges eine automatische Abmeldung vom vorherigen Wohnsitz vorgenommen wird.

Um sich eine Meldebestätigung ausstellen lassen zu können, müssen Sie als Bürger*in Würzburgs gemeldet sein. Für die Abmeldebestätigung muss eine Meldung in Würzburg bestanden haben und Sie inzwischen bei einer anderen Gemeinde gemeldet sein oder, beispielsweise nach einem Umzug ins Ausland, sich ordnungsgemäß abgemeldet haben.

Die Bestätigung erhalten Sie, wenn Sie einen formlosen Antrag an meldewesen@stadt.wuerzburg.de stellen.

Die Bearbeitungsgebühr für eine Meldebestätigung beträgt 5,00 Euro.

Einfache Melderegisterauskunft

Das Melderegister enthält die Personendaten und Wohnanschriften von in Würzburg wohnenden Personen. Darüber hinaus die Daten ehemals in Würzburg wohnhaft gewesener Personen.

Als Grundlage dient hierfür die Meldepflicht, die besagt, dass jede in Deutschland wohnende Person sich bei der zuständigen Behörde anmelden und die aktuelle Adresse mitteilen muss. Das Melderegister enthält u.a. bestimmte einfache Informationen über Personen, die Jedermann erhalten kann, soweit keine Auskunftssperren oder Sperrvermerke eingetragen sind.

In dieser sogenannten "einfachen Melderegisterauskunft" können Informationen über

  • Vor- und Familiennamen
  • Doktorgrad
  • derzeitige Anschriften
  • sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache,

einzelner bestimmter Personen eingeholt werden. 

Sofern die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese anzugeben. Weiterhin muss die Auskunft verlangende Person oder Stelle erklären, die Daten nicht für Zwecke

a) der Werbung oder

b) des Adresshandels

zu verwenden. Der Anfragende muss die Einwilligung der betroffenen Person bei Nutzung der Daten für Zwecke der Werbung und des Adresshandels nachweisen, außer diese Information liegt der Meldebehörde bereits vor.

Melderegisterauskünfte können nur zu eindeutig identifizierbaren Personen erteilt werden. Das bedeutet, dass Sie, um Auskunft zu einer Person einholen zu können

  • den Familiennamen
  • frühere Namen,
  • Vornamen,
  • das Geburtsdatum,
  • Geschlecht
  • eine Anschrift

angeben müssen.

Für einfache Melderegisterauskünfte ist die Kenntnis des Vor- und Nachnamens sowie der letzten bekannten Anschrift oder des Geburtsdatums der Person in der Regel ausreichend.

Für eine einfache Melderegisterauskunft benötigen Sie die Daten der gesuchten Person.

Für eine einfache Melderegisterauskunft wird eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 Euro erhoben. Eine erweiterte Melderegisterauskunft kann nur schriftlich erfolgen und kostet 12,00 Euro.
Bitte legen Sie in diesem Fall dem Antrag die Bearbeitungsgebühr in Form eines Schecks oder nutzen den bargeldlosen Zahlungsverkehr im Voraus auf unser Konto bei der

Sparkasse Mainfranken Würzburg,
IBAN: DE 027 905 000 000 477 455 42,
BIC: BYLADEM1SWU 

Unbedingt notwendig ist hierbei die Angabe des

Buchungszeichens HHSt. 0.1102.1010.10 und des Namens der angefragten Person.

Überweisungen ohne diese beiden Identifikationsmerkmale können nicht bearbeitet werden. Bitte fügen Sie Ihrer Anfrage ebenfalls einen Buchungsbeleg bei. 

Melderegisterauskunft (Online-Service) Melderegisterauskunft (Online-Service), externer Link
Melderegister Formular (PDF-Dokument) Melderegister Formular (PDF-Dokument), 352 KB


Wichtiger Hinweis zur schriftliche Beantragung bei der Stadt Würzburg über das PDF-Formular:

Die Bearbeitungsgebühr muss im Voraus bezahlt werden, sonst erfolgt keine Bearbeitung des Antrags.


 

Melderegisterauskunft für kommerzielle Anbieter

Das Melderegister enthält die Personendaten und Wohnanschriften von in Würzburg wohnenden Personen. Darüber hinaus die Daten ehemals in Würzburg wohnhaft gewesener Personen.

Als Grundlage dient hierfür die Meldepflicht, die besagt, dass jede in Deutschland wohnende Person sich bei der zuständigen Behörde anmelden und die aktuelle Adresse mitteilen muss. Das Melderegister enthält u.a. bestimmte einfache Informationen über Personen, die Jedermann erhalten kann, soweit keine Auskunftssperren oder Sperrvermerke eingetragen sind.

In dieser sogenannten "einfachen Melderegisterauskunft" können Informationen über

  • Vor- und Familiennamen
  • Doktorgrad
  • derzeitige Anschriften
  • sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache,

einzelner bestimmter Personen eingeholt werden. Sofern die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese anzugeben. Weiterhin muss die Auskunft verlangende Person oder Stelle erklären, die Daten nicht für Zwecke

a) der Werbung oder

b) des Adresshandels

zu verwenden. Der Anfragende muss die Einwilligung der betroffenen Person bei Nutzung der Daten für Zwecke der Werbung und des Adresshandels nachweisen, außer diese Information liegt der Meldebehörde bereits vor.

 

Online über die Auskunft der ZEMAexterner Link

Melderegisterauskünfte können nur zu eindeutig identifizierbaren Personen erteilt werden. Das bedeutet, dass Sie, um Auskunft zu einer Person einholen zu können

  • den Familiennamen
  • frühere Namen,
  • Vornamen,
  • das Geburtsdatum,
  • Geschlecht
  • eine Anschrift

angeben müssen.

Für einfache Melderegisterauskünfte ist die Kenntnis des Vor- und Nachnamens sowie der letzten bekannten Anschrift oder des Geburtsdatums der Person in der Regel ausreichend.

Für eine einfache Melderegisterauskunft benötigen Sie die Daten der gesuchten Person.

Für eine einfache Melderegisterauskunft wird eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 Euro erhoben. Wird die einfache Melderegisterauskunft online beantragt, ermäßigt sich die Gebühr auf nur 8,00 Euro. Eine erweiterte Melderegisterauskunft kann nur schriftlich erfolgen und beträgt 12 Euro.

Gerade für kommerzielle Anwender der Melderegisterauskünfte ist es wichtig, relativ viele Adressanfragen mit möglichst wenig Aufwand durchführen zu können.

Durch eine Softwareumstellung steht das bisherige System nicht mehr zur Verfügung.

Bitte melden SIe sich bei der Zemaexterner Linkoder einem anderen Internetanbieter an.

Sie können ihre Melderegisterauskunft auch schriftlich bei der Stadt Würzburg beantragen.

Bitte legen Sie in diesem Fall dem Antrag bei einer einfachen Melderegisterauskunft die Bearbeitungsgebühr von 10 Euro und bei einer erweiterten Melderegisterauskunft die Bearbeitungsgebühr von 12 Euro in Form eines Schecks oder in bar bei.
Bei bargeldlosen Zahlungsverkehr bitten wir um Überweisung auf unser Konto bei der
Sparkasse Mainfranken Würzburg,
IBAN: DE 027 905 000 000 477 455 42 ,
BIC: BYLADEM1SWU

im Voraus. Unbedingt notwendig ist hierbei die Angabe des Buchungszeichens HHSt. 0.1102.1010.10 und des Namens der angefragten Person. Überweisungen ohne diese beiden Identifikationsmerkmale können nicht bearbeitet werden. Ein Lastschriftverfahren ist aus buchungstechnischen und organisatorischen Gründen nicht möglich. Bitte fügen Sie Ihrer Anfrage ebenfalls einen Buchungsbeleg bei.

Den Antrag richten Sie bitte an:

Bürgerbüro
Rückermainstraße 2
97070 Würzburg
Melderegisterauskunft Archiv

Bis zum 1.1.1986 wurden Personendaten ausschließlich in Karteikartenform gespeichert und nicht in die EDV übernommen. Daher können solche Auskünfte nur noch über das Einwohnermelde- oder Stadtarchiv manuell eingeholt werden.

Welche Informationen Sie über Personen einholen können, erfahren Sie im Artikel einfache Melderegisterauskunft.

Melderegisterauskünfte können nur zu eindeutig identifizierbaren Personen erteilt werden. Das bedeutet, dass Sie um Auskunft zu einer Person einholen zu können.

  • den Familiennamen
  • frühere Namen,
  • Vornamen,
  • das Geburtsdatum,
  • Geschlecht
  • eine Anschrift

Für einfache Melderegisterauskünfte ist die Kenntnis des Vor- und Nachnamen sowie der letzten bekannte Anschrift oder des Geburtsdatums der Person in der Regel ausreichend. Für erweiterte Melderegisterauskünfte muss ein berechtigtes Interesse, beispielsweise in Form eines Schuldtitels gegenüber der Person, bestehen.

Die Daten der gesuchten Person. Zusätzlich müssen Sie bei einer erweiterten Archiv-Melderegisterauskunft den Beweis des berechtigten Interesses antreten können.


Für eine Melderegisterauskunft mit Daten aus dem Archiv wird wegen des erhöhten Verwaltungsaufwandes eine Gebühr von 15,00 Euro erhoben.


Erstattung Semesterticket

Informationspflichten bei einer Erhebung von Daten bei der betroffenen Person Art. 13 DSGVO:

Informationspflicht-Semesterticket, 25 KB

Wenn Sie als Student neu nach Würzburg gezogen sind, können Sie sich einmalig Ihr Semesterticket erstatten lassen.

Dazu müssen Sie nur den entsprechenden Antrag ausfüllen und uns zukommen lassen. Die Erstattung wird nach Ende des betreffenden Semesters vorgenommen. Die Höhe richtet sich nach jeweils gültigen Satzung des Studentenwerks Würzburg.
 

Semesterticket-Antragsformular | Stand: Okt. 2024 Semesterticket-Antragsformular | Stand: Okt. 2024, 49 KB

Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in Würzburg erstmalig angemeldet und ein Studium in Würzburg begonnen haben.

Sie benötigen eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung.

Erstattung Neubürgerticket

Informationspflichten bei einer Erhebung von Daten bei der betroffenen Person Art. 13 DSGVO:

Informationspflicht-Neubürgerticket, 26 KB

Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in Würzburg ab dem 01.01.2019 erstmalig angemeldet haben.

Bei der erstmaligen Anmeldung Ihres Hauptwohnsitzes in Würzburg erhalten Sie ab dem 01.01.2019 im Bürgerbüro eine Bestätigung mit der Sie im Kundenzentraum der WVV das Testangebot  "fünf + eins = sieben" erhalten.

Mit diesem Angebot können Sie den Nahverkehr in Würzburg eine Woche lang kostenlos testen:

Montag bis Freitag mit je einer Tageskarte solo fahren und am Wochenende mit der Familie gemeinsam fahren.

So einfach geht´s:

Innerhalb von 30 Tagen mit der Bestätigung und Ihrem gültigen Ausweisdokument im WVV-Kundenzentrum in der Domstraße 26 vorbeikommen und das Wochenpaket sowie das Info-Paket abholen.

 

Meldebescheinigung

Mit dem seit 01.11.2015 geltenden Bundesmeldegesetz können nur noch Meldebescheinigungen bzw. erweiterte Meldebescheinigungen erteilt werden. Diese ersetzen die früheren Aufenthalts- oder Haushaltsbescheinigungen. Meldebescheinigungen werden bei einigen Anträgen benötigt, so enthält z.B. die erweiterte Meldebescheinigung mehr Personenstandsdaten als eine Meldebestätigung, beispielsweise Informationen über Ihren Familienstand und Ihre Staatsangehörigkeit.

So wird auch für  die Beantragung von Kindergeld bei der Kindergeldkasse (Agentur für Arbeit) eine ggf. erweiterte Meldebescheinigung benötigt. Mit dieser werden Ihre im Antrag gemachten Angaben in Bezug auf die im Haushalt lebenden Personen von der Meldebehörde bestätigt.
Die Gültigkeit von (erweiterten) Meldebescheinigungen ist abhängig von den Bestimmungen der anfordernden Stelle. Bitte geben Sie diese immer an, z.B. zur Vorlage beim Standesamt, Generalkonsulat, Kindergeldkasse etc.

Online Meldebescheinigung beantragenexterner Link

Eine (erweiterte) Meldebescheinigung erhalten Sie nur, wenn Sie als Einwohner in Würzburg gemeldet sind.

Um eine (erweiterte) Meldebescheinigung erhalten zu können, müssen Sie sich mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass ausweisen.

Die Gebühr für eine (erweiterte) Meldebescheinigung beträgt 5,00 Euro. Für die Kindergeldkasse ist die Ausstellung der Bescheinigung gebührenfrei.

Sammelrufnummer für Einwohnermeldewesen
Rückermainstraße 2
97070 Würzburg
Tel: 0931 - 37 24 07
meldewesen@stadt.wuerzburg.de

Mo, Mi:     07:20 - 13:00 Uhr
Di:
 
07:20 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Do:
 
07:30 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
Fr: 07:20 - 12:00 Uhr

Online Termin vereinbaren