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An-, Um- und Abmeldung

Wichtige Hinweise zur An- und Ummeldung in Würzburg

Wenn Sie eine Wohnung in Würzburg beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen anmelden. Da wir aktuell ausgebucht sind, wird die 2-Wochenfrist automatisch verlängert, bis ein Termin frei ist.

Wir empfehlen Ihnen hierzu grundsätzlich einen persönlichen Besuch, da wir Ihren Personalausweis sofort auf Ihre neue Würzburger Adresse ändern. Desweiteren erhalten Sie als Neuwürzburger*in ein "Willkommenspaket" mit nützlichen Informationen rund um Ihre neue Heimatstadt.

Falls Sie dennoch Ihre Anmeldung aufgrund der aktuellen Lage oder der Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe nicht persönlich vor Ort erledigen möchten, so haben Sie die Möglichkeit, hierzu eine dritte Person zu bevollmächtigen.

Dafür sind folgende Unterlagen notwendig:

  • vollständig ausgefülltes Meldeformular einschließlich der erforderlichen Wohnungsgeberbestätigung . Bitte beachten Sie hierbei, dass die melderechtlichen Bestimmungen Originalunterschriften auf den entsprechenden Formularen erfordern.
  • Ausweisdokumente im Original
  • Ordnungsgemäße Bevollmächtigung (ein entsprechendes Formular finden sie hier)
Vollmacht zur Vorlage bei der Meldebehörde, 91 KB

Bei einem Zuzug aus dem Ausland sowie bei der Anmeldung von weiteren Wohnungen (Nebenwohnsitz) in Würzburg ist eine schriftliche Anmeldung ausgeschlossen, da hierzu eine persönliche Anwesenheit der meldepflichtigen Person erforderlich ist.

Meldeformular Anmeldung der Wohnung

Anmelde - / Ummeldeformular Stand: Dez. 2022, 250 KB

(Zuzug nach Würzburg/Ummeldung innerhalb Würzburgs)

Wohnungsgeberbestätigung

Wohnungsgeberbestätigung, 171 KB

Sofern Sie noch weitere Wohnungen unterhalten, so vergessen Sie bitte nicht, uns auch hierzu die entsprechenden Angaben zu übersenden.

Meldeformular Beiblatt zur Anmeldung bei mehreren Wohnungen

Zusätzliches Beiblatt bei mehreren oder weiteren Wohnungen | Stand Dez. 2022, 128 KB

Bei Rückfragen zu einer postalischen Anmeldung im Ausnahmefall wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro, Pass- und Meldeangelegenheiten, unter der Telefonnummer 0931/37-2409 oder per eMail an: meldewesen@stadt.wuerzburg.de


Die Abmeldung Ihrer Wohnung ist nur dann erforderlich, wenn Sie nach dem Auszug keine neue Wohnung in Deutschland beziehen.

Dies ist der Fall, wenn Sie:

Abmeldeformular Stand: Dez. 2022 Abmeldeformular Stand: Dez. 2022, 154 KB

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