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An-, Um- und Abmeldung

Wenn Sie eine Wohnung in Würzburg beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen anmelden. 

Seit April 2024 ist eine elektronische Wohnsitzanmeldung auch in Würzburg möglich. Damit ist nun auch im Bereich des Meldewesen das Angebot der digitalen Verwaltung erweitert worden. Derzeit muss aus technischen Gründen für die Änderung der Anschrift des Personalausweises/Reisepasses noch das Rathaus aufgesucht werden. Dies ist jedoch ohne vorherige Terminvereinbarung im Zimmer 34, Rathaus, Erdgeschoss, Rückermainstr. 2, 97070 Würzburg möglich. 

Wichtiger Hinweis für alle Würzburger Neubürger*innen: Da bei der elektronischen Wohnsitzanmeldung die persönliche Vorsprache entfällt, können Sie Ihr persönliches "Willkommenspaket" mit vielen nützlichen Informationen rund um Ihre neue Heimatstadt ebenfalls im Rathaus abholen.

Nun kann es losgehen, hier kommen Sie zur elektronischen Wohnsitzanmeldung: https://www.buergerservice-portal.de/bayern/wuerzburg/bsp_wohnsitzanmeldungexterner Link

Nach vorheriger Terminvereinbarung empfehlen wir Ihnen, insbesondere wenn Sie zum ersten Mal nach Würzburg ziehen, einen persönlichen Besuch, da wir z.B. Ihren Personalausweis sofort auf Ihre neue Würzburger Adresse ändern. Desweiteren erhalten Sie als Neuwürzburger*in ein "Willkommenspaket" mit nützlichen Informationen rund um Ihre neue Heimatstadt.  Auch für den Personenkreis, bei dem eine elektronische Wohnsitzanmeldung nicht möglich ist, bietet sich die persönliche Vorsprache mit Termin an.

Falls Sie dennoch Ihre Anmeldung z.B. aufgrund der Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe nicht persönlich vor Ort erledigen möchten und eine elektronische Wohnsitzanmeldung nicht möglich ist, so haben Sie die Möglichkeit, hierzu eine dritte Person zu bevollmächtigen.

Dafür sind folgende Unterlagen notwendig:

  • vollständig ausgefülltes Meldeformular einschließlich der erforderlichen Wohnungsgeberbestätigung . Bitte beachten Sie hierbei, dass die melderechtlichen Bestimmungen Originalunterschriften auf den entsprechenden Formularen erfordern.
  • Ausweisdokumente im Original (Personalausweis, Reisepass, eAT mit Nationalpass, Aufenthaltsgestattung)
  • Ordnungsgemäße Bevollmächtigung (ein entsprechendes Formular finden sie hier)     
Vollmacht zur Vorlage bei der Meldebehörde Vollmacht zur Vorlage bei der Meldebehörde, 91 KB

Bei einem Zuzug aus dem Ausland sowie bei der Anmeldung von weiteren Wohnungen (Nebenwohnsitz) in Würzburg ist eine schriftliche Anmeldung ausgeschlossen, da hierzu eine persönliche Anwesenheit der meldepflichtigen Person erforderlich ist.

Meldeformular Anmeldung der Wohnung

Anmelde - / Ummeldeformular Stand: Dez. 2022 Anmelde - / Ummeldeformular Stand: Dez. 2022, 250 KB

(Zuzug nach Würzburg/Ummeldung innerhalb Würzburgs)

Wohnungsgeberbestätigung            

Wohnungsgeberbestätigung 10_2023 Wohnungsgeberbestätigung 10_2023, 230 KB

Sofern Sie noch weitere Wohnungen unterhalten, so vergessen Sie bitte nicht, uns auch hierzu die entsprechenden Angaben zu übersenden.

Meldeformular Beiblatt zur Anmeldung bei mehreren Wohnungen

 

Zusätzliches Beiblatt bei mehreren oder weiteren Wohnungen | Stand Dez. 2022 Zusätzliches Beiblatt bei mehreren oder weiteren Wohnungen | Stand Dez. 2022, 128 KB

Bei Rückfragen zu einer postalischen Anmeldung im Ausnahmefall wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro, Pass- und Meldeangelegenheiten, unter der Telefonnummer 0931/37-2409 oder per eMail an: meldewesen@stadt.wuerzburg.de

Die Abmeldung Ihrer Wohnung ist nur dann erforderlich, wenn Sie nach dem Auszug keine neue Wohnung in Deutschland beziehen.

Dies ist der Fall, wenn Sie: Deutschland verlassen, also Ihren Wohnsitz in das Ausland verlegen,

    >> zum Online-Verfahren "Abmeldung ins Ausland" <<

    oder

    eine Nebenwohnung aufgeben.

(PDF Abmeldeformular Stand: Dez. 2022 Abmeldeformular Stand: Dez. 2022,

154 KB )


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