Bürgerbüro
Erstattung Semesterticket
Informationspflichten bei einer Erhebung von Daten bei der betroffenen Person Art. 13 DSGVO:
Informationspflicht-Semesterticket, 25 KB |
Wenn Sie als Student neu nach Würzburg gezogen sind, können Sie sich einmalig Ihr Semesterticket erstatten lassen.
Dazu müssen Sie nur den entsprechenden Antrag ausfüllen und uns zukommen lassen. Die Erstattung wird nach Ende des betreffenden Semesters vorgenommen. Die Höhe richtet sich nach jeweils gültigen Satzung des Studentenwerks Würzburg.
Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in Würzburg erstmalig angemeldet und ein Studium in Würzburg begonnen haben.
Sie benötigen eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung.
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Sammelrufnummer für Einwohnermeldewesen
Rückermainstraße 2
97070 Würzburg
Tel: 0931 - 37 24 07
meldewesen@stadt.wuerzburg.de
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Mo, Mi: | 07:20 - 13:00 Uhr |
Di: |
07:20 - 12:00 Uhr 13:30 - 16:00 Uhr |
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