Die verschiedenen Formen der Bestattung
Rechtlich bindend sind jedoch getroffene Äußerungen nur dann, wenn sie als formgerechter letzter Wille verfasst wurden. Fehlt es an einer Willensäußerung des Verstorbenen, so sind die Angehörigen grundsätzlich berechtigt, über Art und Ort der Bestattung und die Einzelheiten zu deren Gestaltung zu entscheiden. Dabei geht der Wille des überlebenden Ehegatten vor dem aller Verwandten.
Hinterlässt der Verstorbene keinen Ehegatten, so geht der Wille der Kinder oder ihrer Ehegatten dem der übrigen Verwandten, der Wille näherer Verwandter dem der entfernteren Verwandten oder des Verlobten vor.
Die generelle Grundlage für alle Angelegenheiten in Bezug auf das Friedhofswesen ist die geltende Friedhofssatzung.
Darüber hinaus gilt für die Benutzung des Friedhofs sowie seiner Einrichtungen und Anlagen die entsprechende Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung.
Grabarten auf Würzburger Friedhöfen
Die Friedhofsverwaltung der Stadt Würzburg bietet auf den acht Würzburger Friedhöfen insgesamt zehn verschiedene Grabarten zur Bestattung eines Verstorbenen an.
Hierbei gliedern sich die Grabarten grundsätzlich in zwei Kategorien:
- Erdgrabstätten
zur Beisetzung eines Verstorbenen in einem Sarg oder als Urne.
Hier erhalten Sie weitere Informationen zu Erdgrabstätten. -
Urnengrabstätten
zur Beisetzung eines Verstorbenen als Urne.
Hier erhalten Sie weitere Informationen zu Urnengrabstätten.