Bildungs- und Teilhabepaket - deckt Aufwendungen für die Bereiche Mittagessen, Nachhilfe, Kultur, Sport und Freizeit ab
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Bildungs- und Teilhabepaket: Mittagessen - Nachhilfe - Kultur - Sport - Freizeit
- Alle Anträge stehen am Ende als Download zur Verfügung -
Wer hat Anspruch auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes?
Bezieherinnen und Bezieher von:
- Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (sog. Hartz IV-Leistungen)
- Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Wohngeld
- Kinderzuschlag (KiZ) neben dem Kindergeld
- Asylbewerberleistungen
Wer erhält die Leistungen?
- Schülerinnen und Schüler bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen
- Leistungen für kulturelle und soziale Teilhabe erhalten Kinder und Jugendliche nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
- Berufsschüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, sind von den Leistungen ausgeschlossen
Wo ist der Antrag zu stellen?
- Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld
beim Jobcenter Stadt Würzburg, Bahnhofstraße 7, bei den jeweiligen Leistungsrechnern - Asylbewerber bei den jeweiligen Sachbearbeitern, Veitshöchheimer Straße 100
- alle anderen
beim Fachbereich Soziales der Stadt Würzburg, Karmelitenstraße 43, Zimmer 222, Tel. 0931 - 372664
Wann ist der Antrag zu stellen?
Die Leistungen sind für jedes Kind gesondert zu beantragen. Ausnahme: Bezieher der sog. Hartz IV-Leistungen und von Sozialhilfe erhalten die Schulpauschale automatisch.
Welche Leistungen können Sie erhalten?
Lernförderung ("Nachhilfeunterricht")
- Erforderlichkeit und Umfang von Nachhilfe bestätigt die Schule
- Die Nachhilfelehrer müssen geeignet sein und Vereinbarungen mit der Stadt Würzburg abschließen
Mittagsverpflegung in Schule und Kindertageseinrichtungen
Regelmäßige Teilnahme am Schulessen bzw. am Essen in der Einrichtung (keinen Zuschuss für Snacks, Brötchen vom Kiosk oder Hausmeister u.ä.!)
Schülerbeförderung
Aufwendungen können im Einzelfall übernommen werden, wenn die Kostenfreiheit des Schulweges nicht zum Tragen kommt.
Kulturelle und soziale Teilhabe, Sport und Freizeit
Gutschein über 15,00 Euro pro Monat für folgende Maßnahmen:
- Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit
- Unterricht in künstlerischen Fächern (zum Beispiel Musikunterricht) und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung
- Teilnahme an Freizeiten
Anbieter müssen geeignet sein und Vereinbarungen mit der Stadt Würzburg abschließen.
Gutscheine können für max. 12 Monate angesammelt werden.
Freie Entscheidung der Familien, für welche Maßnahme der Gutschein eingesetzt wird.
Eintägige Ausflüge und Klassenfahrten
Die Schule bzw. die Kindertagesstätte bestätigt die Veranstaltung – Bezieher/innen von sog. Hartz IV-Leistungen können diese Bestätigung gleichzeitig als Antrag für das Jobcenter Stadt Würzburg verwenden. Bei den anderen Antragsberechtigten werden weitere Angaben benötigt, so dass hier das Antragsformular auszufüllen ist.
- Als Kosten werden Fahrtkosten, Eintrittsgelder oder Unterbringungskosten berücksichtigt, nicht jedoch Verpflegung, Taschengeld oder Kosten für Bekleidung u.ä.
- Ferien- und Freizeitmaßnahmen können nur im Rahmen des Teilhabegutscheins abgerechnet werden.
Schulbedarf (Schulpauschale)
Für persönlichen Schulbedarf werden zu Beginn des Schuljahres 100,00 Euro und jeweils im Februar darauf 50,00 Euro gezahlt. Ein gesonderter Antrag ist für Bezieher von den sog. Hartz IV-Leistungen und von Sozialhilfe nicht erforderlich!
Hier erhalten Sie den Antrag bzw. die Unterlagen:
Antrag auf Leistungen der Bildung und Teilhabe
Interessensbekundung Leistungen der Teilhabe
Interessensbekundung Ausflug
Interessensbekundung Ausflug bei Leistungsbezug im Jobcenter
Interessensbekundung Nachhilfe
Allgemeines Informationsblatt zu Bildung und Teilhabe