Pflicht zur Meldung von Dioxinen, dioxinähnlichen PCB und nicht erwünschten Stoffen in Futtermitteln
Für die Übermittlung der Daten muss die unten zum Download bereitgestellte Tabelle verwendet werden.
Bitte beachten Sie die Ausfüllhinweise:


Oder besuchen Sie die Homepage des BVL unter folgendem Link:
www.bvl.bund.de/DE/01_Lebensmittel/02_UnerwuenschteStoffeOrganismen/
05_Dioxine/lm_dioxineUndAndere_node.html