Wer? Wie? Was?
Wer seine Kinder in guten Händen weiß, hat den Kopf frei für Beruf, Studium …
Vor allem in den ersten 3. Lebensjahren ist ein liebevolles Umfeld für den Nachwuchs elementar.
Aus pädagogischer Sicht ist die Betreuung in der Kleingruppe, wie sie nur die Kindertagespflege bietet, für die Entwicklung von Kindern unter 3 Jahren ideal.
In der Regel betreuen Tagespflegepersonen bis zu 5 Kinder im eigenen Haushalt. Die kleine Gruppe und die Familienähnlichkeit zeichnet die Kindertagespflege aus. Frühkindliche Bildung und Pädagogik ist ein zentraler Bestandteil der Kindertagespflege. Das bedeutet, die Kinder werden in ihrer Entwicklung im Alltag und durch gezielte Angebote gefördert und unterstützt.
Kindertagespflege ist nicht teurer als eine Kinderkrippe. Die Nähe der Tagespflegepersonen gibt den Kindern Sicherheit und Orientierung. Durch die kleine Gruppe besteht die Möglichkeit, individuell auf die jeweiligen Bedürfnisse der Kinder und Eltern einzugehen. Die Kinder haben in der Tagespflegeperson eine kontinuierliche Betreuungsperson. Dadurch haben diese zu den Eltern und Kindern eine sehr persönliche Beziehung und der Austausch über die Entwicklung des Kindes ist intensiver. Die Betreuungszeiten können zudem in Absprache flexibel gestaltet werden.
Die Kindertagespflege wurde mit dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) in die gesetzliche Förderung aufgenommen. Die Kindertagespflege ist neben institutionalisierten Betreuungsformen wie Kinderkrippen und altersgeöffneten Kindergärten eine unverzichtbare Ergänzung des Betreuungsangebots.
- Eltern zahlen nur einen an den Krippenbeiträgen orientierten Elternbeitrag
- Für den Fall, dass die Tagespflegeperson ausfällt, wird eine Ersatzbetreuung sichergestellt
- Die Tagespflegeperson hat eine pädagogische Ausbildung oder einen abgeschlossenen Qualifikationskurs zur Kindertagespflege
Elternbeiträge und Buchungszeiten
Mit der Einführung des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) ist der Elternbeitrag für den Besuch der Kindertageseinrichtung von den Buchungszeiten der Eltern für ihr Kind abhängig (Art. 19, BayKiBiG). Die Elternbeiträge sind nach Stunden gestaffelt, entsprechend der möglichen Buchungszeiten. Die Einziehung des Elternbeitrages erfolgt nach den vom Jugendhilfeausschuss der Stadt Würzburg beschlossenen Sätzen. Maßgebend ist folgende Tabelle:
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Werden mehrere Kinder einer Familie in Kindertagespflege betreut, reduziert sich der Elternbeitrag für das zweite Kind um 30,00 € pro Monat. Für das dritte und jedes weitere Kind reduziert sich der Elternbeitrag um 50 % des Regelbeitrages. Die Reihenfolge wird durch das Alter der Kinder bestimmt. Ist den Eltern unter Anwendung des § 90 SGB VIII aufgrund ihrer Einkommensverhältnisse die Aufbringung des Elternbeitrages nicht oder nicht in vollem Umfang zuzumuten, so kann eine Ermäßigung oder ein Erlass des Elternbeitrages bei der Stadt Würzburg, Fachbereich Jugend und Familie, beantragt werden. Der Antrag muss rechtzeitig vor Beginn der Betreuung gestellt werden. |
Weitere Informationen rund um das Thema Kindertagespflege
Wissenswertes für Eltern über die Kindertagespflege: ![]()
Infoblatt Geimpft - geschützt: in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
Leitfaden für Eltern des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ![]() Hier finden Sie einige Links:
Ergebnisse aus dem Forschungsprojekt:
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Aktuelle Betreuungsvereinbarung für die Kindertagespflege (beschreibbar)![]()
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Wir sind gerne für Sie da! Hier finden Sie die Ansprechpartner für die Stadt Würzburg und den Landkreis Würzburg auf einen Blick ... Bitte wenden Sie sich an einen der Ansprechpartner, da wir bei der Suche nach einer Tagespflegeperson eng zusammenarbeiten:
Stadt Würzburg
Landkreis Würzburg:
Amt für Jugend und Familie des Landkreises Würzburg
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