Menü

Jugend und Familie

Wer? Wie? Was?

Fragen und Antworten rund um die Kindertagespflege 


Wer seine Kinder in guten Händen weiß, hat den Kopf frei für Beruf, Studium … 
Vor allem in den ersten 3. Lebensjahren ist ein liebevolles Umfeld für den Nachwuchs elementar.
Aus pädagogischer Sicht ist die Betreuung in der Kleingruppe, wie sie nur die Kindertagespflege bietet, für die Entwicklung von Kindern unter 3 Jahren ideal.

In der Regel betreuen Tagespflegepersonen bis zu 5 Kinder im eigenen Haushalt. Die kleine Gruppe und die Familienähnlichkeit zeichnet die Kindertagespflege aus. Frühkindliche Bildung und Pädagogik ist ein zentraler Bestandteil der Kindertagespflege. Das bedeutet, die Kinder werden in ihrer Entwicklung im Alltag und durch gezielte Angebote gefördert und unterstützt.

Kindertagespflege ist nicht teurer als eine Kinderkrippe. Die Nähe der Tagespflegepersonen gibt den Kindern Sicherheit und Orientierung. Durch die kleine Gruppe besteht die Möglichkeit, individuell auf die jeweiligen Bedürfnisse der Kinder und Eltern einzugehen. Die Kinder haben in der Tagespflegeperson eine kontinuierliche Betreuungsperson. Dadurch haben diese zu den Eltern und Kindern eine sehr persönliche Beziehung und der Austausch über die Entwicklung des Kindes ist intensiver. Die Betreuungszeiten können zudem in Absprache flexibel gestaltet werden.

Die Kindertagespflege wurde mit dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) in die gesetzliche Förderung aufgenommen. Die Kindertagespflege ist neben institutionalisierten Betreuungsformen wie Kinderkrippen und altersgeöffneten Kindergärten eine unverzichtbare Ergänzung des Betreuungsangebots.

  • Eltern zahlen nur einen an den Krippenbeiträgen orientierten Elternbeitrag
  • Für den Fall, dass die Tagespflegeperson ausfällt, wird eine Ersatzbetreuung sichergestellt
  • Die Tagespflegeperson hat eine pädagogische Ausbildung oder einen abgeschlossenen Qualifikationskurs zur Kindertagespflege
Elternbeiträge und Buchungszeiten

Mit der Einführung des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) ist der Elternbeitrag für den Besuch der Kindertageseinrichtung von den Buchungszeiten der Eltern für ihr Kind abhängig (Art. 19, BayKiBiG). Die Elternbeiträge sind nach Stunden gestaffelt, entsprechend der möglichen Buchungszeiten.

Diese Regelung gilt auch für die Kinderbetreuung bei einer/m Tagesmutter/Tagesvater. Die Betreuungszeit vereinbaren Sie im Betreuungsvertrag mit Ihrer Kindertagespflegeperson. Zusätzlich können die Kindertagespflegepersonen Kosten für die Essensversorgung, Getränke oder auch Spielmaterial erheben.

Die Einziehung des Elternbeitrages erfolgt nach den vom Jugendhilfeausschuss der Stadt Würzburg beschlossenen Sätzen. Maßgebend ist folgende Tabelle:

2023-09-01 Elternbeiträge 2023-09-01 Elternbeiträge, 41 KB

Werden mehrere Kinder einer Familie in Kindertagespflege betreut, reduziert sich der Elternbeitrag für das zweite Kind um 30,00 € pro Monat. Für das dritte und jedes weitere Kind reduziert sich der Elternbeitrag um 50 % des Regelbeitrages. Die Reihenfolge wird durch das Alter der Kinder bestimmt.

Ist den Eltern unter Anwendung des § 90 SGB VIII aufgrund ihrer Einkommensverhältnisse die Aufbringung des Elternbeitrages nicht oder nicht in vollem Umfang zuzumuten, so kann eine Ermäßigung oder ein Erlass des Elternbeitrages bei der Stadt Würzburg, Fachbereich Jugend und Familie, beantragt werden. Der Antrag muss rechtzeitig vor Beginn der Betreuung gestellt werden.


Weitere Informationen rund um das Thema Kindertagespflege

  • Sie erhalten umfassende Informationen zu den rechtlichen Grundlagen und Finanzierungsmöglichkeiten
  • Sie werden während des Betreuungsverhältnisses von sozialpädagogischen Fachkräften beraten, betreut und begleitet
  • Die Kinder sind in der Kindertagespflege gesetzlich unfallversichert
  • Die Tagesmütter/-väter sind über das Jugendamt haftpflichtversichert

Wissenswertes für Eltern über die Kindertagespflege:

Informationen für Eltern Informationen für Eltern, 107 KB

Infoblatt Geimpft - geschützt: in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
Bayer. Staatsministerium für Gesundheit und Pflege; Bayer. Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration

Geimpft - geschützt, 516 KB

Leitfaden für Eltern des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Leitfaden Kindertagespflege Leitfaden Kindertagespflege, 1696 KB

Hier finden Sie einige Links:


Ergebnisse aus dem Forschungsprojekt:
"Gute gesunde Kindertagespflege; Bildung und Gesundheit in der Kindertagespflege"
Susanne Viernickel, Maria Ihm & Martin Böhme, September 2019

bericht_gute_gesunde_ktp_2019www.pdf (landesverband-kindertagespflege-nrw.de)externer Link


Aktuelle Betreuungsvereinbarung für die Kindertagespflege (beschreibbar)

Betreuungsvereinbarung ab dem 01.09.2023_ausfüllbar Betreuungsvereinbarung ab dem 01.09.2023_ausfüllbar, 797 KB


Wir sind gerne für Sie da!

Hier finden Sie die Ansprechpartner für die Stadt Würzburg und den Landkreis Würzburg auf einen Blick ...


Bitte wenden Sie sich an einen der Ansprechpartner, da wir bei der Suche nach einer Tagespflegeperson eng zusammenarbeiten:


Stadtgebiet Würzburg:

Stadt Würzburg 
Fachbereich Jugend und Familie
Fachabteilung Kinder-, Jugend- und Familienarbeit
Sachgebiet Kindertagesbetreuung
Karmelitenstraße 43, Zimmer 107
97070 Würzburg
https://www.wuerzburg.de/themen/jugend-familie/kinderbetreuung-wuerzburg/kindertagespflege/index.html

Frau Claudia Ebert 09 31 - 37 37 50
Frau Ilona Roth 09 31 - 37 35 38
Frau Sara Pilz-Altin 09 31 - 37 25 38
E-Mail: kindertagespflege@stadt.wuerzburg.de

Landkreis Würzburg:

Amt für Jugend und Familie des Landkreises Würzburg
Friesstraße 5
97074 Würzburg
www.landkreis-wuerzburg.deexterner Link

Frau Barbara Hofmann-Grande 09 31 - 80 03 - 58 33
E-Mail: b.Hofmann@lra-wue.bayern.de



 

>>> zurück