Erlaubnis zum Betrieb einer Gaststätte und Stellvertetererlaubnis
Wer betreibt ein Gaststättengewerbe im Sinne des Gaststättengesetzes?
Wer Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht.
Welche Betriebe fallen unter den Begriff 'Gaststättengewerbe'?
Neben Schank- und Speisewirtschaften, Cafés und Diskotheken auch Vereinslokale, Imbissbuden und Imbissstände.
Wann ist eine gaststättenrechtliche Erlaubnis erforderlich?
Wenn der Ausschank alkoholischer Getränke beabsichtigt ist.
Wann muss die gaststättenrechtliche Erlaubnis beantragt werden?
Mindestens einen Monat vor Aufnahme des Betriebes.
Gibt es einen Antrag als PDF zum Download?
Ja, die Anträge können hier heruntergeladen werden.
- Erlaubnis zum Betrieb einer Gaststätte:
Antrag § 2 GastG Stand: 11.2020, 331 KB
- Antrag auf die Stellvertretererlaubnis:
Antrag § 9 GastG Stand: .11.2020, 301 KB
Bitte fügen Sie den Anträgen die im Formblatt genannten Unterlagen bei.
Welche gesetzlichen Regelungen gibt es dafür?