Wasserschutzgebiete in Würzburg
Sinn und Zweck, Wasser zu schützen
Die öffentliche Wasserversorgung ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge. Soweit es das Allgemeinwohl erfordert, können Gewässer – hierzu zählt auch das Grundwasser – im Interesse der bestehenden oder künftigen öffentlichen Wasserversorgung vor nachteiligen Einwirkungen durch die Festsetzung von Wasserschutzgebieten geschützt werden.
In Bayern wird das wertvolle Grundwasser durch fast 4000 ausgewiesene Wasserschutzgebiete vor Verunreinigungen bewahrt. Nur dort, wo dieser Schutz gewährleistet ist und ausreichend Grundwasser vorhanden ist, kann Trinkwasser für den Menschen gewonnen werden.
Schutzgebiete in Würzburg
In der Stadt Würzburg gibt es derzeit sechs per Rechtsverordnung ausgewiesene Wasserschutzzgebiete, die mit ihrer Fläche entweder ganz oder teilweise innerhalb der städtischen Gemeindegrenze liegen. Im Einzelnen sind dies:
Name |
Lage bzw. betroffene Stadtteile in Würzburg |
Bahnhofsquellen |
Innenstadt, Grombühl |
Wasserwerk Mergentheimer Straße |
Steinbachtal |
Winterhäuser Quelle |
Heuchelhof, Rottenbauer |
Versbach Brunnen I und II |
Versbach |
Wasserwerk Zell |
Zellerau |
Eine Übersicht der amtlich festgesetzten Wasserschutzgebiete finden Sie im Bayernatlas (->Thema wechseln -> Umwelt -> Wasser -> Trinkwasserschutzgebiete in Bayern) oder im Direktlink
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Schutzzonen
Üblicherweise soll ein Wasserschutzgebiet den gesamten Einzugsbereich eines Brunnens oder einer Quelle umfassen. Das ist nicht immer notwendig (z.B. wenn die Erdschichten über dem Grundwasser einen sehr guten Schutz gewährleisten) oder nicht immer möglich (z.B. wenn das Einzugsgebiet sehr groß ist). Unter Berücksichtigung der jeweiligen Bedingungen wird das Wasserschutzgebiet auf die örtliche Situation zugeschnitten.
In der Regel gliedern sich die Wasserschutzgebiete in mehrere Schutzzonen. Die verschiedenen Zonen enthalten unterschiedliche Anforderungen, Verbote und Nutzungseinschränkungen.
Die Schutzzonen sind:
1. Fassungsbereich (Zone I):
Sie schützt die Wassergewinnungsanlage und ihre unmittelbare Umgebung vor jeglicher Verunreinigung.
2. Engere Schutzzone (Zone II):
Sie stellt zusätzlich den Schutz vor Verunreinigungen durch Krankheitserreger sicher.
3. Weitere Schutzzone (Zone III):
Sie bietet Schutz vor Verunreinigungen (z.B. durch Chemikalien) im großräumigen Umfeld der Wassergewinnungsanlage, wobei bei Neuausweisung eines Schutzgebiets oft eine zusätzliche Unterteilung in Zone III A und Zone III B vorgenommen wird.
Bauen im Wasserschutzgebiet
Informationen über das Bauen in Wasserschutzgebieten finden Sie hier.