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Umwelt und Klima

Bauen in Risikogebieten außerhalb von Überschwemmungsgebieten

Mit dem Hochwasserschutzgesetz II wurden 2018 Regelungen für Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten neu eingeführt. In Bayern entsprechen die Risikogebiete außerhalb der Überschwemmungsgebiete den Gebieten eines Extremhochwassers (HQ_extrem).

Lage und räumlicher Umgriff dieser Risikogebiete können Sie auch dem Umweltaltas Bayernexterner Link entnehmen. Über die Funktion "Inhalte/Überschwemmungsgefahren" können Sie verschiedene Navigationswerkzeuge auswählen.

Die rechtlichen Vorgaben (§ 78 b WHG) hängen davon ab, ob für den jeweiligen Standort ein Bebauungsplan existiert:

  • Standorte in Risikogebieten außerhalb von Überschwemmungsgebieten (Gebiet des HQ_extrem) für die ein Bebauungsplan existiert: Bauvorhaben sind nach Maßgabe der Bestimmungen des Bebauungsplanes zulässig. Enthält der Bebauungsplan Anforderungen an die hochwasserangepasste Ausführung, sind diese zu beachten.
  • Standorte in Risikogebieten außerhalb von Überschwemmungsgebieten (Gebiet des HQ_extrem) für die kein Bebauungsplan existiert: nach den gesetzlichen Vorgaben sollen bauliche Anlagen in diesen Bereichen nur in einer dem jeweiligen Hochwasserrisiko angepassten Bauweise nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet oder wesentlich erweitert werden, soweit eine solche Bauweise nach Art und Funktion der Anlage technisch möglich ist; bei den Anforderungen an die Bauweise sollen auch die Lage des betroffenen Grundstücks und die Höhe des möglichen Schadens angemessen berücksichtigt werden. Konkrete Hinweise enthält u.a. die Hochwasserschutzfibelexterner Link. In Risikogebieten außerhalb von Überschwemmungsgebieten ist – anders als in Überschwemmungsgebieten – keine wasserrechtliche Ausnahmegenehmigung erforderlich. Die Vorschrift richtet sich an den Bauherren.

Unbeschadet der rechtlichen Anforderungen sollte dem Hochwasserschutz in allen Hochwasserrisikogebieten (z.B. HQ_extrem; wassersensible Bereiche) beim Bauen und Planen erhöhte Aufmerksamkeit geschenkt werden. Wichtige Hinweise zu Objektschutz und baulicher Vorsorge gegen Hochwasser enthält die Hochwasserschutzfibel externer Linksowie die Broschüre Praxisratgeber Klimagerechtes Bauenexterner Link.

Zudem ist die Errichtung neuer Heizölverbrauchsanlagen in Risikogebieten außerhalb von Überschwemmungsgebieten grundsätzlich verboten; für Bestandsanlagen gelten Nachrüstfristen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

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