Wohnungsbau | Mehr Mobilität – weniger Stellplätze
Erfüllen Vorhaben und Mobilitätskonzept bestimmte Anforderungen, so kann die Anzahl der bauordnungsrechtlich nachzuweisenden Stellplätze reduziert werden. Das genaue Vorgehen ist in einer Vollzugsanweisung zur Stellplatzsatzung der Stadt Würzburg geregelt:

Zentrale Vorgaben über Anzahl und Ausgestaltung von Stellplätzen für Pkw, Motorräder und Fahrräder enthält die Stellplatzsatzung der Stadt Würzburg. Diese bauordnungsrechtlichen Anforderungen müssen bei allen Bauvorhaben erfüllt werden. Darüber hinausgehende Mobilitätskonzepte sollten insbesondere folgende Bestandteile umfassen:
- Angebot von Carsharing für die Bewohnerinnen und Bewohner (Errichtung und dauerhafte Bereitstellung von Stellplätzen, die ausschließlich für Carsharing genutzt werden; Vertrag mit Carsharing-Anbieter; Information und besondere Angebote für Bewohnerinnen und Bewohner)
- Zusätzliche Förderung der Fahrradnutzung, z. B. durch Herstellung sicherer Abstellplätze für Fahrräder über die Vorgaben der Stellplatzsatzung hinaus (Lage im Eingangsbereich der Wohnanlagen, sichere Abstellmöglichkeiten für Lastenfahrrädern, Fahrradanhängern oder E-Bikes/Pedelecs, Lademöglichkeiten für E-Bikes/Pedelecs, etc.)
- Förderung eines Fahrradverleihsystems (z.B. Kooperation mit Mietradanbietern)
- Vergünstigungen für die Nutzung des ÖPNV
- Umfassende Information der Nutzerinnen und Nutzer bzw. der Bewohnerinnen und Bewohner zu den nachhaltigen Mobilitätsangeboten (z.B. Errichtung eines Informationssystems zur Anbindung an den ÖPNV)
Werden Aspekte davon im Mobilitätskonzept aufgegriffen, ist es möglich, die Anzahl der Stellplätze um bis zu 40 Prozent zu mindern (in Einzelfällen auch mehr).
Weitere Informationen und Anregungen zum Thema „Mobilitätskonzepte bei Wohnbauvorhaben“ finden Sie auf der Website des Projektes „Wohnen leitet Mobilität“:
Bei Fragen steht Ihnen der Fachbereich Umwelt- und Klimaschutz gerne zur Verfügung:
E-Mail: umweltschutz@stadt.wuerzburg.de
Telefon: 0931 / 37 3757
Elektromobilität – Ladeinfrastruktur für zuhause
Ein Großteil der Ladevorgänge für Elektrofahrzeuge finden zuhause oder in der Arbeit statt. Daher sollten bei Neubauten oder Sanierungen Vorkehrungen getroffen werden, um den (späteren) Einbau einer Ladeinfrastruktur problemlos zu ermöglichen (ausreichende Anschlüsse, Leerrohre, ggf. Kopplung an Solaranlagen, etc.). In einigen Bebauungsplänen gibt es auch bereits entsprechende Vorgaben.
Weitere Informationen zum Thema Elektromobilität finden Sie unter www.wuerzburg.de/elektromobilitaet sowie zur Ladeinfrastruktur nach dem neuen Gebäudeelektromobilitätsinfrastrukturgesetz (GEIG) hier.
Weiterentwicklung der Vollzugsanweisung - Wissenschaftliche Begleituntersuchung
Die Anwendung der Vollzugsanweisung der Stadt Würzburg zur Feststellung eines reduzierten Stellplatzbedarfs für Wohnnutzungen durch die Umsetzung von Mobilitätskonzepten wird kontinuierlich evaluiert. Zudem wurde im Rahmen einer Masterarbeit an der Universität Kassel der Ansatz auch wissenschaftlich untersucht und es wurden weitere Möglichkeiten zur Ausgestaltung aufgezeigt. Ziel ist es, diese Ergebnisse in die geplante Novellierung der Stellplatzsatzung einfließen zu lassen und die Berücksichtigung von Mobilitätskonzepten direkt dort zu verankern.

Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Energie- und Klimazentrums in der Umweltstation der Stadt Würzburg gerne zur Verfügung:
E-Mail: ekz@stadt.wuerzburg.de
Telefon: 0931 / 37 2741