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Standesamt

Geburten
So wird die Geburt Ihres Kindes beurkundet
  1. Schriftliche Geburtsanzeige durch die Entbindungsklinik (wird mit Ihnen in der Entbindungsklinik ausgefüllt)
  2. Gültige Personalausweise oder Reisepässe der Eltern, bei ausländischen Staatsangehörigen auch die Aufenthaltstitel (Kopien werden in der Klinik erstellt)
  3. Zusätzlich:

Wenn Sie mit dem Vater des Kindes verheiratet sind:
Bei Eheschließung in Bayern nach dem 31.12.2008 sind keine weiteren Urkunden erforderlich
Bei Eheschließung vor 01.01.2009 oder bei Eheschließung in Deutschland außerhalb Bayerns: Eheurkunde und zusätzlich beide Geburtsurkunden der Eltern oder alternativ das Eheregister

Wenn Sie ledig sind, das heißt, wenn Sie noch nie verheiratet waren:
Ihre Geburtsurkunde

Wenn Sie geschieden oder verwitwet sind:
Ihr Eheregister mit Auflösungsvermerk (Scheidungsdatum oder Sterbetag) und Hinweisen zu Ihrer Geburt oder Eheurkunde mit Auflösungsvermerk, Ihre Geburtsurkunde und ggf. Ihre Bescheinigung über Namensänderung nach Eheauflösung

Sollten Sie selbst oder der Vater des Kindes im Ausland geboren worden sein oder die Eheschließung im Ausland erfolgt sein, beachten Sie bitte die Hinweise zur Auslandsbeteiligung. Die Nachforderung weiterer Dokumente bleibt generell vorbehalten.

Seit 01.11.2022 ist es möglich, dass Ihre Daten im Wege des Datenabrufverfahrens beim zuständigen Standesamt in Deutschland von uns beschafft werden können. Sofern Sie die benötigten Urkunden bereits beschafft haben oder Sie noch ältere Urkunden besitzen, legen Sie bitte diese im Original bei uns vor. Die Dauer der Bearbeitung kann damit verkürzt werden.

Sie erhalten eine von der Hebamme ausgestellte und unterschriebene Geburtsanzeige, die Sie gemeinsam mit den weiteren Unterlagen bei einem persönlichen Termin bei uns vorlegen. Bitte vereinbaren Sie mit uns einen Termin unter 0931 372403 oder geburten@stadt.wuerzburg.de

Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin dann folgende Unterlagen mit:

  1. Schriftliche Geburtsanzeige von der Hebamme
  2. Gültige Personalausweise oder Reisepässe der Eltern, bei ausländischen Staatsangehörigen auch die Aufenthaltstitel
  3. Zusätzlich:

Wenn Sie mit dem Vater des Kindes verheiratet sind:
Bei Eheschließung in Bayern nach dem 31.12.2008 sind keine weiteren Urkunden erforderlich
Bei Eheschließung vor 01.01.2009 oder bei Eheschließung in Deutschland außerhalb Bayerns: Eheurkunde und zusätzlich beide Geburtsurkunden der Eltern 
oder alternativ das Eheregister

Wenn Sie ledig sind, das heißt, wenn Sie noch nie verheiratet waren:
Ihre Geburtsurkunde

Wenn Sie geschieden oder verwitwet sind:
Ihr Eheregister mit Auflösungsvermerk (Scheidungsdatum oder Sterbetag) und Hinweisen zu Ihrer Geburt oder Eheurkunde mit Auflösungsvermerk, Ihre Geburtsurkunde und ggf. Ihre Bescheinigung über Namensänderung nach Eheauflösung

Sollten Sie selbst oder der Vater des Kindes im Ausland geboren worden sein oder die Eheschließung im Ausland erfolgt sein, beachten Sie bitte die Hinweise zur Auslandsbeteiligung. Die Nachforderung weiterer Dokumente bleibt generell vorbehalten.

Seit 01.11.2022 ist es möglich, dass Ihre Daten im Wege des Datenabrufverfahrens beim zuständigen Standesamt in Deutschland von uns beschafft werden können. Sofern Sie die benötigten Urkunden bereits beschafft haben oder Sie noch ältere Urkunden besitzen, legen Sie bitte diese im Original bei uns vor. Die Dauer der Bearbeitung kann damit verkürzt werden.

Wenn Sie verheiratet sind, wird kraft Gesetzes Ihr Ehemann als Vater des Kindes in die Geburtsurkunde eingetragen.

Wenn Sie nicht verheiratet sind, benötigen wir folgende Unterlagen, um den Vater des Kindes in die Geburtsurkunde eintragen zu können:

  1. Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung und Zustimmung der Mutter des Kindes (kann bereits im Vorfeld beim Wohnsitzjugendamt oder Notar abgegeben werden)
  2. Soweit vorhanden die gemeinsame Sorgerechtserklärung (bitte lassen Sie sich beim Allgemeinen Sozialdienst oder anderen Beratungsstellen beraten)
  3. Geburtsurkunde des Vaters, bei Geburt im Ausland bitte Informationen bei Auslandsbeteiligung beachten
     

Zusätzlich legen Sie bitte noch folgende Unterlagen vor:

  1. Ihren Registrierschein oder den Registrierschein Ihrer Eltern, in dem Sie als Kind eingetragen sind
  2. Ihren Vertriebenenausweis bzw. Ihre Spätaussiedlerbescheinigung von Ihnen oder Ihren Eltern, worin Sie als Kind eingetragen sind
  3. Namenserklärung gem. § 94 BVFG
    Diese Erklärung wurde ggf. bei der Einreise nach Deutschland ab 1993 abgegeben und ist im Anhang beim Registrierschein oder es existiert eine Namenserklärung bei einem deutschen Standesamt
  4. ggf. Einbürgerungsurkunde, falls die Einreise vor 01.08.1999 erfolgte

Wir benötigen diese Unterlagen bei der Geburt Ihres ersten Kindes im Original. Sie erhalten alle Originale wieder zurück!

Geburtsurkunden oder Eheurkunden aus dem Ausland müssen im Original vorgelegt werden. Einfache Kopien erkennen wir nicht an.

Ausländische Urkunden (außerhalb der EU) müssen entweder mit einer Apostille oder einer Legalisation versehen werden oder im Einzelfall durch die Deutsche Botschaft im Heimatland geprüft werden. Bitte nehmen Sie daher im Vorfeld der Geburt per E-Mail oder Telefon Kontakt mit uns auf, welche Unterlagen Sie eventuell noch im Ausland besorgen müssen.

Wenn Ihre Urkunden nicht in internationaler Form (nach dem CIEC-Abkommen) vorliegen, müssen Sie bitte die Urkunde noch in die deutsche Sprache übersetzen lassen. Der oder die Übersetzer*in müssen vor einem deutschen Gericht anerkannt und beeidigt sein. Eine Übersicht finden Sie unter www.justiz-dolmetscher.deexterner Link

Namen für das Kind

Sind beide Elternteile sorgeberechtigt, dürfen Sie gemeinsam den oder die Vornamen des Kindes bestimmen. 
Ist nur ein Elternteil sorgeberechtigt, darf dieser Elternteil den oder die Vornamen benennen.

Die Vornamen können Sie selbst bestimmen. Nicht erlaubt sind Bezeichnungen, die ihrem Wesen nach keine Vornamen sind oder die das Kindeswohl beeinträchtigen.

Unproblematisch sind Vornamen, die in Vornamensverzeichnissen enthalten sind, die Sie im Internet finden.

Sie können nach Beurkundung der Geburt weder einen weiteren Vornamen für das Kind hinzufügen oder wegstreichen noch den erteilten Namen ändern. 

Wenn Sie möchten, dass Ihr Kind als weiteren Vornamen den Namen des Taufpaten erhält, müssen Sie das bereits in der Geburtsanzeige angeben.

Später ist nur eine neue Sortierung der Vornamen möglich.

Hier gibt es folgende Varianten:

  1. Sie sind miteinander verheiratet und führen einen Ehenamen. Ihr Kind erhält kraft Gesetzes den Ehenamen als Geburtsnamen.
  2. Sie sind miteinander verheiratet, führen aber keinen Ehenamen. Sie können entscheiden, ob das Kind den Familiennamen der Mutter oder des Vaters führt. Diese Bestimmung gilt dann auch für alle weiteren gemeinsamen Kinder.
  3. Sie sind nicht miteinander verheiratet und ein Elternteil hat das alleinige Sorgerecht für das Kind. Dann erhält das Kind den Familiennamen des sorgeberechtigten Elternteils. Sie können als sorgeberechtigter Elternteil dem Kind auch den Familiennamen des anderen Elternteils erteilen. Dazu ist die Zustimmung des anderen Elternteils erforderlich. Diese Namenserteilung ist gebührenpflichtig.
  4. Sie sind nicht miteinander verheiratet und haben die gemeinsame Sorge. Dann können Sie bestimmen, ob das Kind den Familiennamen der Mutter oder den Familiennamen des Vaters erhält.
  5. Bei Auslandsbeteiligung: Bei Kindern mit ausländischer Staatsangehörigkeit ist die Namensgebung in der Regel nach dem Recht des Staates geregelt, dem sie angehören. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Botschaft oder Ihrem Konsulat. Bitte holen Sie die Auskünfte schriftlich ein und legen uns diese dann vor.
Geburtsurkunden für Neugeborene

Die drei gebührenfreien Urkunden für Kindergeld, Elterngeld und Mutterschaftshilfe werden gemeinsam mit Ihren im Original eingereichten Unterlagen zurück an die Klinik gegeben. Sie vereinbaren mit der Klinik wie die Übergabe erfolgt.

Die Stadt Würzburg begrüßt alle Würzburger Kinder mit einem Willkommenspaket:

Informationen zum Willkommenspaket für junge Eltern

Kosten und Gebühren

Wir erheben die Gebühren nach Art. 2 des Kostengesetzes in Bayern in Verbindung mit dem bayerischen Kostenverzeichnis.

Sie erhalten einmalig je eine gebührenfreie Geburtsurkunde für Kindergeld, Elterngeld und Mutterschaftshilfe.

Jede weitere Geburtsurkunde kostet 12,00 €.

Totgeburten und Sternenkinder

Wenn Ihr Kind ab der 24. Schwangerschaftswoche oder mit einem Geburtsgewicht von mindestens 500 Gramm nicht lebend auf die Welt kam, erhalten Sie Geburtsurkunden für Ihr Kind. 

Bitte legen Sie dafür die ausgefüllte und unterschriebene Geburtsanzeige sowie die Todesbescheinigung vor. 
Zusätzlich benötigen wir von Ihnen eine Kopie Ihres Ausweisdokumentes und bei verheirateten Eltern die Angabe über die Eheschließung und bei ledigen Müttern die Geburtsurkunde.
In der Regel übernimmt das Bestattungsinstitut den Behördengang.

Wenn Ihr Kind vor der 24. Schwangerschaftswoche mit weniger als 500 Gramm auf die Welt kam, ist Ihr Kind ein sogenanntes Sternenkind. 
Sie können das Kind bei uns anzeigen, müssen es aber nicht.

Die Gebühr für die Bescheinigung beträgt 12,00 €.

Bitte nehmen Sie in diesem Fall per E-Mail oder telefonisch Kontakt mit uns auf.

Geburt im Ausland

Ja, Sie können die Geburt nachbeurkunden lassen, müssen das aber nicht. Die Nachbeurkundung ist gebührenpflichtig.

Geburt im Ausland - Nachbeurkundung (Online-Service) Geburt im Ausland - Nachbeurkundung (Online-Service), externer Link

Bitte nehmen Sie mit Ihrer zuständigen deutschen Auslandsvertretung Kontakt auf, wenn Sie noch im Ausland leben.

Sollten Sie Ihren Wohnsitz in

  • Würzburg
  • Randersacker (mit Lindelbach)
  • Reichenberg (mit Albertshausen, Fuchsstadt, Lindflur und Uengershausen)
  • Theilheim
  • Zell am Main

haben, dann wenden Sie sich bitte per E-Mail oder telefonisch an uns für weitere Informationen.

Die Gebühr für die Nachbeurkundung richtet sich nach dem individuellen Fall und beträgt mindestens 70,00 €.

Geburtenbüro
Rückermainstraße 2
97070 Würzburg
Tel: für Geburten Uni / Frauenklinik und Main Geburtshaus
0931 – 37 28 64/ -24 03
für Geburten Missio-Klinik
0931 - 37 28 68/ -24 05
Fax: 0931 – 37 33 31
geburten@stadt.wuerzburg.de

Mo:  08.30 - 13.00 Uhr
Di: 08.30 - 12.00 Uhr;
14.00 - 16.00 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 08.30 - 12.00 Uhr;
14.00 - 16.00 Uhr
Fr: 08.30 - 12.00 Uhr

Bitte vorab Termin vereinbaren!