Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan
Warum ist es Zeit für eine Neuaufstellung?
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan aus dem Jahr 1987
- ist knapp 40 Jahre alt,
- wurde mittlerweile mit ca. 120 formalen Verfahren geändert,
- wurde gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB mehrfach berichtigt,
- hat aufgrund veränderter Rahmenbedingungen als Planungsgrundlage an Belastbarkeit eingebüßt,
- bedarf als tragfähigem Grundkonzept für die gesamte Stadtentwicklung einer Neukonzeption.
Im Februar 2020 wurde daher seitens des Stadtrats der Aufstellungsbeschluss für die integrierte Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan gefasst. Gegenwärtig ist der Vorentwurf in Arbeit, mit dem nach einer verwaltungsinternen Abstimmung im Laufe der ersten Jahreshälfte 2025 auch die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit angestrebt wird. Je nach Menge und Komplexität der Stellungnahmen im Rahmen des Beteiligungsprozesses ist avisiert, dem Stadtrat bis Ende 2028 eine beschlussfähige Fassung des neuen Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan vorzulegen.
Welche Verfahrensschritte stehen an und welche Akteure sind beteiligt?
Welche Themen prägen den Neuaufstellungsprozess?
Die Planungsparadigmen und Ansprüche an die räumliche Planung haben sich seit der vergangenen Aufstellung stark verändert. Vor allem die Landschafts- und Freiraumaspekte in Verbindung mit Umwelt- und Klimaschutzbelangen haben in den letzten Jahren eine prägende und gestaltende Funktion im Planungsprozess eingenommen. Die Entwicklung von Natur und Landschaft sowie die Themen Mobilität und Energieversorgung nehmen heute einen anderen Stellenwert als noch vor 40 Jahren ein.
Schlüsselthemen für den Neuaufstellungsprozess in Würzburg sind:
Im Vorfeld des Entwurfs zum Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan wurden insbesondere flächenintensive Themen wie Wohnen und Gewerbe gesondert betrachtet und Entwicklungsprognosen erarbeitet. Zentral sind dabei:
- Deckung des Wohnraumbedarfs bei geringer Flächenverfügbarkeit
- Sicherung der verbrauchernahen Versorgung in Stadtteilzentren
- Sicherung und Qualifizierung von Gewerbe- und Arbeitsstandorten
- Sicherung der sozialen und kulturellen Infrastruktur
Neben der Sicherung der öffentlichen Daseinsvorsorge nehmen Umwelt- und Klimaschutz einen gleichwertig hohen Stellenwert in der integrierten Planung ein. Neben der Analyse und Bewertung der natürlichen Ressourcen werden Einzelgutachten und Konzepte erarbeitet (Stadtbiotopkartierung, Klimaanpassungsstrategie, Mobilitätsplan (Sustainable Urban Mobility Plan)), die in den weiteren Prozess einfließen.
- Sicherung und Entwicklung siedlungsnaher Freiräume und Grünflächen
- Schutz des natur- und kulturraumtypischen Landschaftsbildes
- Schutz des Maintals und der prägenden Hangkanten der Seitentäler sowie regionaler Grünzüge
- Sicherung der Klimafunktionen, Schaffung von klimatischen Entlastungsräumen
- Gewässerentwicklung
- Hochwasser- und Starkregenvorsorge
- Förderung einer nachhaltigen Mobilität
Die Ergebnisse all dieser Einzelbetrachtungen finden Eingang in den Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan und bestimmen damit je nach Gewichtung und Relevanz die Entwicklungsperspektiven der Stadt Würzburg.