Bürgerbüro
Seit dem 01.01.2015 können Fahrzeuge online außer betrieb gesetzt werden, sofern Sie über die neuen Stempelplaketten und eine Zulassungsbescheinigung Teil I mit den versteckten Sicherheitscodes verfügen. Zuständig ist die Zulassungsstelle, die auch die Zulassung durchgeführt hat.
Diesen Dienst können Sie nur nutzen, wenn
- Sie sich vorher mit dem neuen Personalausweis registriert haben oder
- ein Benutzerkonto (BayernID) über das BayernPortal angelegt haben
So funktioniert die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges via Internet:
- Fahrzeuge, die ab dem 01.01.2015 neu- bzw. wiederzugelassen werden, haben neue Stempelplaketten und eine Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdeckten Sicherheitscodes
- Sicherheitscodes freilegen
- Sicherheitscodes abschreiben oder als QR-Code einscannen
- Identität mittels des neuen Personalausweises auf der Webseite des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) vornehmen
- Eingabe des Fahrzeugkennzeichens, Eingabe der Sicherheitcodes
- Bezahlung der Gebühr mittels ePaymentsystems
Mit der Übermittlung der Daten an die zuständige Zulassungsstelle ist das Fahrzeug abgemeldet. Die Zustellung des Bescheides erfolgt postalisch oder unter Nutzung von DE-Mail. Eine Teilnahme mit dem Fahrzeug am Straßenverkehr ist nach der Außerbetriebsetzung nicht mehr erlaubt!
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Erforderliche Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdeckten Sicherheitscode (nur bei Halterwechsel)
- gültige Hauptuntersuchung
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB- 7stellige PIN)
- IBAN (Bankverbindung) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
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Erforderliche Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdeckten Sicherheitscode (nur bei Halterwechsel)
- gültige Hauptuntersuchung
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB- 7stellige PIN)
- IBAN (Bankverbindung) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters (nur bei Halterwechsel)
Soll ein Kennzeichenwechsel gewünscht werden, benötigen Sie noch
- die Sicherheitscodes der Stempelplaketten auf den Kennzeichen
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Erforderliche Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
- gültige Hauptuntersuchung
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- ein Benutzerkonto (BayernID) über das BayernPortal angelegt haben
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Erforderliche Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdeckten Sicherheitscode
- CoC-Papier zur Prüfung der Fahrzeugdaten
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB- 7stellige PIN)
- IBAN (Bankverbindung) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
Nach Abschluss der Zulassung bekommen Sie den Zulassungs-bescheid, die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II sowie den Plakettenträger -zum Aufkleben auf das Kennzeichen- postalisch zugesandt.
Bitte beachten Sie, dass die Zulassung erst 3 Tage nach der Bekanntgabe wirksam ist. Bis dahin darf das Auto nicht gefahren werden.
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Rückermainstraße 2
97070 Würzburg
Tel: 0931 - 37 27 17
kfzzulassung@stadt.wuerzburg.de
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