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Bürgerbüro

Internetbasierte KFZ-Zulassung (ikfz)

Seit dem 01.01.2015 können Fahrzeuge online außer betrieb gesetzt werden, sofern Sie über die neuen Stempelplaketten und eine Zulassungsbescheinigung Teil I  mit den versteckten Sicherheitscodes verfügen. Zuständig ist die Zulassungsstelle, die auch die Zulassung durchgeführt hat.

Diesen Dienst können Sie nur nutzen, wenn

  • Sie sich vorher mit dem neuen Personalausweis registriert haben oder
  • ein Benutzerkonto (BayernID) über das BayernPortal angelegt haben

So funktioniert die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges via Internet:

  • Fahrzeuge, die ab dem 01.01.2015 neu- bzw. wiederzugelassen werden, haben neue Stempelplaketten und eine Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdeckten Sicherheitscodes
  • Sicherheitscodes freilegen
  • Sicherheitscodes abschreiben oder als QR-Code einscannen
  • Identität mittels des neuen Personalausweises auf der Webseite des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) vornehmen
  • Eingabe des Fahrzeugkennzeichens, Eingabe der Sicherheitcodes
  • Bezahlung der Gebühr mittels ePaymentsystems

Mit der Übermittlung der Daten an die zuständige Zulassungsstelle ist das Fahrzeug abgemeldet. Die Zustellung des Bescheides erfolgt postalisch oder unter Nutzung von DE-Mail. Eine Teilnahme mit dem Fahrzeug am Straßenverkehr ist nach der Außerbetriebsetzung nicht mehr erlaubt!

Diesen Online-Service können Sie hier starten >>>externer Link

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Erforderliche Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdeckten Sicherheitscode (nur bei Halterwechsel)
  • gültige Hauptuntersuchung
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB- 7stellige PIN)
  • IBAN (Bankverbindung) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters

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Erforderliche Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdeckten Sicherheitscode (nur bei Halterwechsel)
  • gültige Hauptuntersuchung
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB- 7stellige PIN)
  • IBAN (Bankverbindung) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters (nur bei Halterwechsel)

Soll ein Kennzeichenwechsel gewünscht werden, benötigen Sie noch

  • die Sicherheitscodes der Stempelplaketten auf den Kennzeichen

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Erforderliche Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • gültige Hauptuntersuchung

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Erforderliche Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdeckten Sicherheitscode
  • CoC-Papier zur Prüfung der Fahrzeugdaten
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB- 7stellige PIN)
  • IBAN (Bankverbindung) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters

Nach Abschluss der Zulassung bekommen Sie den Zulassungs-bescheid, die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II sowie den Plakettenträger -zum Aufkleben auf das Kennzeichen- postalisch zugesandt.

Bitte beachten Sie, dass die Zulassung erst 3 Tage nach der Bekanntgabe wirksam ist. Bis dahin darf das Auto nicht gefahren werden.


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