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Bürgerbüro

Internetbasierte KFZ-Zulassung (ikfz)

Ein Fahrzeug soll außer Betrieb gesetzt bzw. abgemeldet werden.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) muss einen verdeckten Sicherheitscode enthalten
  • Kfz-Kennzeichen mit Stempelplaketten müssen einen verdeckten Sicherheitscodes enthalten
  • Hinweis: Es ist keine Identifizierung der Halterin oder des Halters erforderlich

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So funktioniert die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges via Internet:

  1. i-Kfz-Portalexterner Link der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen
     
  2. Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs in die Antragsmaske des i-Kfz-Portals eingeben
     
  3. Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen (erst nach Anweisung durch das Portal!)
     
  4. Verdeckung der Stempelplaketten auf dem Kfz-Kennzeichen abziehen (Achtung: Sobald die Sicherheitscodes freigelegt sind, ist das Kfz-Kennzeichen ungültig und das Fahrzeug darf nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen) (erst nach Anweisung durch das Portal!)
     
  5. Freigelegte Sicherheitscodes in die Antragsmaske des i-Kfz-Portals eingeben
     
  6. Ggf. Kennzeichen reservieren, falls eine spätere Wiederzulassung des Fahrzeugs mit demselben Kennzeichen im selben Zulassungsbezirk gewünscht wird
     
  7. Zahlung der Gebühr über ein ePayment-System
     
  8. Eingaben und Antragstellung bestätigen
     
  9. Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft
     
  10. Bestätigung der Außerbetriebsetzung sofort online abrufbar
     
  11. Die Zulassungsbehörde versendet ein Informationsschreiben über die Außerbetriebsetzung per Post an die im Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) gespeicherte Adresse der Halterin oder des Halters

Ein fabrikneues Kfz soll erstmalig zugelassen werden.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:

  • Zulassungsdokument Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) mit Sicherheitscode
  • gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsprüfung (SP)
  • Bankverbindung (IBAN)/SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer der Halterin oder des Halters
  • Zur Identifizierung:
    • Natürliche Personen benötigen einen Personalausweis (nPA), eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“externer Link oder via Kartenlesegerät. Alternativ kann die BundIDexterner Link mit ELSTER-Zertifikat oder nPA/eID/eAT-Authentifizierung verwendet werden.
    • Juristische Personen benötigen das Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat.

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So funktioniert die Neuzulassung via Internet:

  1. i-Kfz-Portalexterner Link der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen
     
  2. Identität mit einer der oben genannten Identifizierungsmethoden nachweisen
     
  3. Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II freilegen (erst nach Anweisung durch das Portal!)
     
  4. Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
    • Kfz-Kennzeichen und ggf. Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN)
    • Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II
    • Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) und je nach Fahrzeugtyp Datum einer gültigen Sicherheitsprüfung (SP)
    • eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
    • Kontoverbindung der Halterin bzw. des Halters für das SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
    • Zum Kennzeichen: Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben
    • Zahlung der Gebühr über ein ePayment-System
       
  5. Eingaben und Antragstellung bestätigen
     
  6. Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft
     
  7. Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis werden sofort online bereitgestellt und müssen innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen oder per E-Mail an sich selbst verschickt werden. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten abgerufen, ist eine sofortige Inbetriebsetzung nicht möglich
     
  8. Vorläufigen Zulassungsnachweis ausdrucken, sichtbar am Fahrzeug anbringen und sofort losfahren
     
  9. Innerhalb von 10 Tagen:
    Zulassungsbescheid inkl. Gebührenbescheid, Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) mit Plaketten zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch zugesandt
     
  10. Nachdem die Plaketten per Post angekommen sind:
    Plaketten auf das Kennzeichen aufbringen

Ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug, das zuvor bereits in Deutschland zugelassen war, soll nun wieder zugelassen werden.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:

  • Zulassungsdokument Teil I (ehemals Fahrzeugschein) mit freigelegtem Sicherheitscode
  • Nur bei Halterwechsel: Zulassungsdokument Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) mit Sicherheitscode
  • gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
  • gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsprüfung (SP)
  • Kontoverbindung/SEPA-Mandat zum Einzug der Kfz-Steuer der Halterin oder des Halters
  • Zur Identifizierung:
    • Natürliche Personen benötigen einen Personalausweis (nPA), eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“externer Link oder via Kartenlesegerät. Alternativ kann die BundIDexterner Link mit ELSTER-Zertifikat oder nPA/eID/eAT-Authentifizierung verwendet werden.
    • Juristische Personen benötigen das Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat.

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So funktioniert die Wiederzulassung via Internet:

  1. i-Kfz-Portalexterner Link der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen
     
  2. Identität mit einer der oben genannten Identifizierungsmethoden nachweisen
     
  3. Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen (erst nach Anweisung durch das Portal!)
     
  4. Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
    • Kfz-Kennzeichen und ggf. Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN)
    • Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I
    • Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II (bei Halterwechsel)
    • Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) und je nach Fahrzeugtyp Datum einer gültigen Sicherheitsprüfung (SP)
    • eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
    • Kontoverbindung der Halterin bzw. des Halters für das SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
    • Bei Kennzeichenwechsel: Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben. Der Code auf dem alten Kennzeichen unter der Prüfplakette muss freigelegt werden
       
  5. Zahlung der Gebühr über ein ePayment-System
     
  6. Eingaben und Antragstellung bestätigen
     
  7. Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft
     
  8. Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis werden sofort online bereitgestellt und müssen innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen oder per E-Mail an sich selbst verschickt werden. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten abgerufen, ist eine sofortige Inbetriebsetzung nicht möglich
     
  9. Vorläufigen Zulassungsnachweis ausdrucken, sichtbar am Fahrzeug anbringen und sofort losfahren
     
  10. Innerhalb von 10 Tagen:
    Die Zulassungsbescheinigung Teil I, bei Halterwechsel auch Teil II, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) mit Plaketten zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch zugesandt
     
  11. Nachdem die Plaketten per Post angekommen sind:
    Bei Kennzeichenwechsel: Plaketten auf das Kennzeichen aufbringen.

Das Fahrzeug ist aktuell in einem anderen Kreis / einer anderen Stadt zugelassen und wird nun in die Stadt Würzburg umgeschrieben. Der Halter wird geändert.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:

  • Zulassungsdokumente Teil I (ehemals Fahrzeugschein) und Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) jeweils mit Sicherheitscode
  • gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsprüfung (SP)
  • Bankverbindung (IBAN)/SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer der Halterin oder des Halters
  • Zur Identifizierung:
    • Natürliche Personen benötigen einen Personalausweis (nPA), eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“externer Link oder via Kartenlesegerät. Alternativ kann die BundIDexterner Link mit ELSTER-Zertifikat oder nPA/eID/eAT-Authentifizierung verwendet werden.
    • Juristische Personen benötigen das Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat.

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So funktioniert die Umschreibung mit Halterwechsel via Internet:

  1. i-Kfz-Portalexterner Link der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen
     
  2. Identität mit einer der oben genannten Identifizierungsmethoden nachweisen
     
  3. Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen (erst nach Anweisung durch das Portal!)
     
  4. Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
    • Kfz-Kennzeichen und ggf. Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN)
    • Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I
    • Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II
    • Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) und je nach Fahrzeugtyp Datum einer gültigen Sicherheitsprüfung (SP)
    • eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
    • Kontoverbindung der Halterin bzw. des Halters für das SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
    • Bei Kennzeichenwechsel: Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben (außer bei Kennzeichenmitnahme). Bei Kennzeichenwechsel muss auch der Code auf dem alten Kennzeichen unter der Prüfplakette freigelegt werden.
       
  5. Zahlung der Gebühr über ein ePayment-System
     
  6. Eingaben und Antragstellung bestätigen
     
  7. Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft
     
  8. Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis werden sofort online bereitgestellt und müssen innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen oder per E-Mail an sich selbst verschickt werden. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten abgerufen, ist eine sofortige Inbetriebsetzung nicht möglich
     
  9. Vorläufigen Zulassungsnachweis ausdrucken, sichtbar am Fahrzeug anbringen und sofort losfahren
     
  10. Innerhalb von 10 Tagen:
    Die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II werden von der Zulassungsbehörde postalisch zugesandt.
    Bei Kennzeichenwechsel werden auch die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) mit Plaketten zum Aufkleben auf das Kennzeichen von der Zulassungsbehörde postalisch zugesandt
     
  11. Nachdem die Plaketten per Post angekommen sind:
    Bei Kennzeichenwechsel: Plaketten auf das Kennzeichen aufbringen

Das Fahrzeug ist aktuell in einem anderen Kreis / einer anderen Stadt zugelassen und wird nun in die Stadt Würzburg umgeschrieben. Der Halter bleibt gleich.

Bitte wählen:

Das Kennzeichen wird beibehalten >>>   

oder    

Das Kennzeichen wird geändert >>>

Das Fahrzeug ist bereits schon in der Stadt Würzburg zugelassen und soll nun auf eine andere Anschrift in Würzburg umgemeldet werden. Der Halter bleibt gleich.

Bitte wählen:

Das Kennzeichen wird beibehalten >>>   

oder    

Das Kennzeichen wird geändert >>>

Ein Neufahrzeug wird nur für einen Tag zugelassen. Zum Ende desselben Tages wird das Fahrzeug automatisch außer Betrieb gesetzt. Die Tageszulassung richtet sich in erster Linie an Kfz-Betriebe und Fahrzeughersteller.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:

  • Zulassungsdokument Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) mit Sicherheitscode
  • gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung (IBAN)/SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer der Halterin oder des Halters
  • Zur Identifizierung:
    • Natürliche Personen benötigen einen Personalausweis (nPA), eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“externer Link oder via Kartenlesegerät. Alternativ kann die BundIDexterner Link mit ELSTER-Zertifikat oder nPA/eID/eAT-Authentifizierung verwendet werden.
    • Juristische Personen benötigen das Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat.
       

Diesen Online-Service können Sie hier starten >>>externer Link
 

So funktioniert die Tageszulassung via Internet:

  1. i-Kfz-Portalexterner Link der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen
     
  2. Identität mit einer der oben genannten Identifizierungsmethoden nachweisen
     
  3. Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II freilegen (erst nach Anweisung durch das Portal!)
     
  4. Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
    • Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN)
    • freigelegter Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II
    • eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
    • Kontoverbindung der Halterin oder des Halters für das SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
    • nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben
       
  5. Zahlung der Gebühr über ein ePayment-System
     
  6. Eingaben und Antragstellung bestätigen
     
  7. Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft
     
  8. Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis mit Zulassung bis 24 Uhr desselben Tages werden sofort online bereitgestellt und müssen innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen oder per E-Mail an sich selbst verschickt werden. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten abgerufen, ist eine sofortige Inbetriebsetzung nicht möglich
     
  9. Den vorläufigen Zulassungsnachweis mit Zulassung bis 24 Uhr desselben Tages ausdrucken, sichtbar am Fahrzeug anbringen und sofort losfahren. Dieser muss von der Halterin oder dem Halter mitgeführt werden und ersetzt die Plaketten
     
  10. Die Außerbetriebsetzung erfolgt automatisch am Ende des Tages
     
  11. Die Halterin oder der Halter erhält die entwerteten Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II nach Versand durch die Zulassungsbehörde per Post

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Online-Zulassungsbehörde (iKfz):
 

Fragen zum Ablauf:

  • Kann ich nach der erfolgreichen Online-Zulassung direkt losfahren?
    Wenn Sie am Ende des Online-Zulassungsvorganges einen Bescheid und einen vorläufigen Zulassungsnachweis angezeigt bekommen, müssen Sie diese ausdrucken und können danach direkt losfahren. Bitte folgen Sie den Anweisungen des Online-Portales bzw. des Bescheides. Bitte beachten Sie, dass Sie die Kennzeichen trotzdem am Fahrzeug anbringen müssen.
     
  • Muss ich das Kennzeichen vor dem ersten Losfahren nach der Online-Zulassung am Fahrzeug anbringen, auch wenn ich die Plaketten noch nicht habe?
    Ja, Sie brauchen immer ein Kennzeichen am Fahrzeug. Wenn die Online-Zulassung erfolgreich war, wird Ihnen am Ende des Online-Zulassungsvorganges ein Bescheid und ein vorläufiger Zulassungsnachweis angezeigt. Diese müssen Sie ausdrucken. Der ausgedruckte vorläufige Zulassungsnachweis ersetzt die Plaketten, bis Sie diese per Post erhalten.

Fragen zur Person:

  • Kann ich auch für mein Unternehmen ein Fahrzeug online zulassen?
    Ja, Sie können online auch Fahrzeuge auf Ihr Unternehmen zulassen. Für die Identifizierung für juristische Personen / Unternehmen wird ein Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikatexterner Link benötigt.
     
  • Ist es möglich, ein Fahrzeug für eine andere Person online anzumelden?
    Nur die Außerberbetriebsetzung / Abmeldung von Fahrzeugen können Sie für andere Personen online durchführen. Zulassungen für andere Personen sind online nicht möglich.
     
  • Kann ich mein Fahrzeug auf meinen Zweitwohnsitz anmelden?
    Nein, das ist nicht möglich. Fahrzeuge können nur auf den Hauptwohnsitz zugelassen werden.
     
  • Ich habe meinen Namen geändert (z. B. durch Heirat oder Namensänderung). Kann ich die Fahrzeugpapiere online auf meinen neuen Namen ändern?
    Nein, das ist online nicht möglich. Die Eintragung der Namensänderung muss vor Ort in der Zulassungsbehörde erfolgen.

Fragen zu technischen Problemen:

  • Die Online-Zulassungsbehörde ist bei mir "abgestürzt". Wird mein Vorgang trotzdem bearbeitet?
    Die Daten werden innerhalb von 30 Minuten im Portal gespeichert, sodass Sie sich bei einem Absturtz des Portales innerhalb dieser Zeit erneut einloggen können. Sie können den Antrag dann weiter bearbeiten.
     
  • Ich bin gerade umgezogen. Meine neue Adresse steht noch nicht auf dem Personalausweis. Kann ich mein Fahrzeug schon online zulassen / ummelden?
    Nein, das ist nicht möglich. Die neue Adresse muss zuerst auf dem Ausweis geändert werden.
     
  • Ich habe die Online-Funktion meines Personalausweises noch nicht freigeschaltet. Kann ich die Online-Zulassungsbehörde (iKfz) trotzdem nutzen?
    Ja, zur Identifizierung können Sie auch die BundIDexterner Link mit ELSTER-Zertifikat nutzen.
     
  • Ich habe den Sicherheitscode von Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) oder von den Kennzeichen "zerkratzt". Dieser ist unleserlich. Was nun?
    Bitte informieren Sie Ihre zuständige Zulassungsbehörde.


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