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Bürgerbüro

Internetbasierte KFZ-Zulassung (ikfz)

Seit dem 01.01.2015 können Fahrzeuge online außer Betrieb gesetzt werden, sofern Sie über die neuen Stempelplaketten und eine Zulassungsbescheinigung Teil I  mit den versteckten Sicherheitscodes verfügen. Zuständig ist die Zulassungsstelle, die auch die Zulassung durchgeführt hat. Es ist keine Identifizierung der Halterin oder des Halters erforderlich.

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So funktioniert die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges via Internet:

  1. i-Kfz-Portalexterner Link der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen
     
  2. Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs in die Antragsmaske des i-Kfz-Portals eingeben
     
  3. Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen (erst nach Anweisung durch das Portal!)
     
  4. Verdeckung der Stempelplaketten auf dem Kfz-Kennzeichen abziehen (Achtung: Sobald die Sicherheitscodes freigelegt sind, ist das Kfz-Kennzeichen ungültig und das Fahrzeug darf nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen) (erst nach Anweisung durch das Portal!)
     
  5. Freigelegte Sicherheitscodes in die Antragsmaske des i-Kfz-Portals eingeben
     
  6. Ggf. Kennzeichen reservieren, falls eine spätere Wiederzulassung des Fahrzeugs mit demselben Kennzeichen im selben Zulassungsbezirk gewünscht wird
     
  7. Zahlung der Gebühr über ein ePayment-System
     
  8. Eingaben und Antragstellung bestätigen
     
  9. Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft
     
  10. Bestätigung der Außerbetriebsetzung sofort online abrufbar
     
  11. Die Zulassungsbehörde versendet ein Informationsschreiben über die Außerbetriebsetzung per Post an die im Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) gespeicherte Adresse der Halterin oder des Halters

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Ein fabrikneues Kfz soll erstmalig zugelassen werden.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:

  • Zulassungsdokument Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) mit Sicherheitscode
  • gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsprüfung (SP)
  • Bankverbindung (IBAN)/SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer der Halterin oder des Halters
  • Zur Identifizierung:
    • Natürliche Personen benötigen einen Personalausweis (nPA), eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“externer Link oder via Kartenlesegerät. Alternativ kann die BundIDexterner Link mit ELSTER-Zertifikat oder nPA/eID/eAT-Authentifizierung verwendet werden.
    • Juristische Personen benötigen das Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat.

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So funktioniert die Neuzulassung via Internet:

  1. i-Kfz-Portalexterner Link der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen
     
  2. Identität mit einer der oben genannten Identifizierungsmethoden nachweisen
     
  3. Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II freilegen (erst nach Anweisung durch das Portal!)
     
  4. Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
    • Kfz-Kennzeichen und ggf. Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN)
    • Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II
    • Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) und je nach Fahrzeugtyp Datum einer gültigen Sicherheitsprüfung (SP)
    • eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
    • Kontoverbindung der Halterin bzw. des Halters für das SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
    • Zum Kennzeichen: Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben
    • Zahlung der Gebühr über ein ePayment-System
       
  5. Eingaben und Antragstellung bestätigen
     
  6. Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft
     
  7. Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis werden sofort online bereitgestellt und müssen innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen oder per E-Mail an sich selbst verschickt werden. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten abgerufen, ist eine sofortige Inbetriebsetzung nicht möglich
     
  8. Vorläufigen Zulassungsnachweis ausdrucken, sichtbar am Fahrzeug anbringen und sofort losfahren
     
  9. Innerhalb von 10 Tagen:
    Zulassungsbescheid inkl. Gebührenbescheid, Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) mit Plaketten zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch zugesandt
     
  10. Nachdem die Plaketten per Post angekommen sind:
    Plaketten auf das Kennzeichen aufbringen

Ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug, das zuvor bereits in Deutschland zugelassen war, soll nun wieder zugelassen werden.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:

  • Zulassungsdokument Teil I (ehemals Fahrzeugschein) mit freigelegtem Sicherheitscode
  • Nur bei Halterwechsel: Zulassungsdokument Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) mit Sicherheitscode
  • gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
  • gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsprüfung (SP)
  • Kontoverbindung/SEPA-Mandat zum Einzug der Kfz-Steuer der Halterin oder des Halters
  • Zur Identifizierung:
    • Natürliche Personen benötigen einen Personalausweis (nPA), eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“externer Link oder via Kartenlesegerät. Alternativ kann die BundIDexterner Link mit ELSTER-Zertifikat oder nPA/eID/eAT-Authentifizierung verwendet werden.
    • Juristische Personen benötigen das Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat.

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So funktioniert die Wiederzulassung via Internet:

  1. i-Kfz-Portalexterner Link der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen
     
  2. Identität mit einer der oben genannten Identifizierungsmethoden nachweisen
     
  3. Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen (erst nach Anweisung durch das Portal!)
     
  4. Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
    • Kfz-Kennzeichen und ggf. Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN)
    • Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I
    • Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II (bei Halterwechsel)
    • Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) und je nach Fahrzeugtyp Datum einer gültigen Sicherheitsprüfung (SP)
    • eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
    • Kontoverbindung der Halterin bzw. des Halters für das SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
    • Bei Kennzeichenwechsel: Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben. Der Code auf dem alten Kennzeichen unter der Prüfplakette muss freigelegt werden
       
  5. Zahlung der Gebühr über ein ePayment-System
     
  6. Eingaben und Antragstellung bestätigen
     
  7. Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft
     
  8. Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis werden sofort online bereitgestellt und müssen innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen oder per E-Mail an sich selbst verschickt werden. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten abgerufen, ist eine sofortige Inbetriebsetzung nicht möglich
     
  9. Vorläufigen Zulassungsnachweis ausdrucken, sichtbar am Fahrzeug anbringen und sofort losfahren
     
  10. Innerhalb von 10 Tagen:
    Die Zulassungsbescheinigung Teil I, bei Halterwechsel auch Teil II, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) mit Plaketten zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch zugesandt
     
  11. Nachdem die Plaketten per Post angekommen sind:
    Bei Kennzeichenwechsel: Plaketten auf das Kennzeichen aufbringen.

Das Fahrzeug ist aktuell in einem anderen Kreis / einer anderen Stadt zugelassen und wird nun in die Stadt Würzburg umgeschrieben. Der Halter wird geändert.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:

  • Zulassungsdokumente Teil I (ehemals Fahrzeugschein) und Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) jeweils mit Sicherheitscode
  • gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsprüfung (SP)
  • Bankverbindung (IBAN)/SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer der Halterin oder des Halters
  • Zur Identifizierung:
    • Natürliche Personen benötigen einen Personalausweis (nPA), eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“externer Link oder via Kartenlesegerät. Alternativ kann die BundIDexterner Link mit ELSTER-Zertifikat oder nPA/eID/eAT-Authentifizierung verwendet werden.
    • Juristische Personen benötigen das Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat.

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So funktioniert die Umschreibung mit Halterwechsel via Internet:

  1. i-Kfz-Portalexterner Link der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen
     
  2. Identität mit einer der oben genannten Identifizierungsmethoden nachweisen
     
  3. Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen (erst nach Anweisung durch das Portal!)
     
  4. Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
    • Kfz-Kennzeichen und ggf. Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN)
    • Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I
    • Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II
    • Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) und je nach Fahrzeugtyp Datum einer gültigen Sicherheitsprüfung (SP)
    • eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
    • Kontoverbindung der Halterin bzw. des Halters für das SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
    • Bei Kennzeichenwechsel: Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben (außer bei Kennzeichenmitnahme). Bei Kennzeichenwechsel muss auch der Code auf dem alten Kennzeichen unter der Prüfplakette freigelegt werden.
       
  5. Zahlung der Gebühr über ein ePayment-System
     
  6. Eingaben und Antragstellung bestätigen
     
  7. Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft
     
  8. Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis werden sofort online bereitgestellt und müssen innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen oder per E-Mail an sich selbst verschickt werden. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten abgerufen, ist eine sofortige Inbetriebsetzung nicht möglich
     
  9. Vorläufigen Zulassungsnachweis ausdrucken, sichtbar am Fahrzeug anbringen und sofort losfahren
     
  10. Innerhalb von 10 Tagen:
    Die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II werden von der Zulassungsbehörde postalisch zugesandt.
    Bei Kennzeichenwechsel werden auch die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) mit Plaketten zum Aufkleben auf das Kennzeichen von der Zulassungsbehörde postalisch zugesandt
     
  11. Nachdem die Plaketten per Post angekommen sind:
    Bei Kennzeichenwechsel: Plaketten auf das Kennzeichen aufbringen

Das Fahrzeug ist aktuell in einem anderen Kreis / einer anderen Stadt zugelassen und wird nun in die Stadt Würzburg umgeschrieben. Der Halter bleibt gleich.

Bitte wählen:

Das Kennzeichen wird beibehalten >>>   

oder    

Das Kennzeichen wird geändert >>>

Das Fahrzeug ist bereits schon in der Stadt Würzburg zugelassen und soll nun auf eine andere Anschrift in Würzburg umgemeldet werden. Der Halter bleibt gleich.

Bitte wählen:

Das Kennzeichen wird beibehalten >>>   

oder    

Das Kennzeichen wird geändert >>>

Ein Neufahrzeug wird nur für einen Tag zugelassen. Zum Ende desselben Tages wird das Fahrzeug automatisch außer Betrieb gesetzt. Die Tageszulassung richtet sich in erster Linie an Kfz-Betriebe und Fahrzeughersteller.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:

  • Zulassungsdokument Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) mit Sicherheitscode
  • gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung (IBAN)/SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer der Halterin oder des Halters
  • Zur Identifizierung:
    • Natürliche Personen benötigen einen Personalausweis (nPA), eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“externer Link oder via Kartenlesegerät. Alternativ kann die BundIDexterner Link mit ELSTER-Zertifikat oder nPA/eID/eAT-Authentifizierung verwendet werden.
    • Juristische Personen benötigen das Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat.
       

Diesen Online-Service können Sie hier starten >>>externer Link
 

So funktioniert die Tageszulassung via Internet:

  1. i-Kfz-Portalexterner Link der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen
     
  2. Identität mit einer der oben genannten Identifizierungsmethoden nachweisen
     
  3. Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II freilegen (erst nach Anweisung durch das Portal!)
     
  4. Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
    • Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN)
    • freigelegter Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II
    • eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
    • Kontoverbindung der Halterin oder des Halters für das SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
    • nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben
       
  5. Zahlung der Gebühr über ein ePayment-System
     
  6. Eingaben und Antragstellung bestätigen
     
  7. Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft
     
  8. Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis mit Zulassung bis 24 Uhr desselben Tages werden sofort online bereitgestellt und müssen innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen oder per E-Mail an sich selbst verschickt werden. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten abgerufen, ist eine sofortige Inbetriebsetzung nicht möglich
     
  9. Den vorläufigen Zulassungsnachweis mit Zulassung bis 24 Uhr desselben Tages ausdrucken, sichtbar am Fahrzeug anbringen und sofort losfahren. Dieser muss von der Halterin oder dem Halter mitgeführt werden und ersetzt die Plaketten
     
  10. Die Außerbetriebsetzung erfolgt automatisch am Ende des Tages
     
  11. Die Halterin oder der Halter erhält die entwerteten Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II nach Versand durch die Zulassungsbehörde per Post


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