Corona: Infos für unsere Gäste
Die Bayerische Staatsregierung hat die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie noch einmal verschärft. Es gelten diese Regelungen:
- Seit 18.01.2021 gilt eine FFP2-Maskenpflicht im Nahverkehr und Einzelhandel.
- Seit 16.12.2020 bis mindestens 14.02.2021 sind im Rahmen des bundesweiten Lockdowns Geschäfte geschlossen mit Ausnahme von Geschäften zur Deckung des täglichen Bedarfs. Seit 06.01.2021 ist der Abholservice Click & Collect erlaubt. Online-Bestellungen dürfen im Laden abgeholt werden. Dabei müssen FFP2-Masken getragen werden.
- Es gilt eine landesweite Ausgangssperre von 21:00 bis 5:00 Uhr. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist daher nur noch mit triftigem Gründen möglich.
- Zur Reduzierung von Kontakten sind private Treffen nur innerhalb des eigenen Hausstandes erlaubt sowie mit maximal einer haushaltsfremden Person.
- Touristische Übernachtungen in Hotels, Pensionen, auf Campingplätzen und Wohnmobilstellplätzen sind nicht mehr möglich. Überregionale Ausflüge sollen unterbleiben.
- Gaststätten, Kneipen und Bars bleiben geschlossen. Die Lieferung und Abholung von Speisen ist erlaubt.
- Geschlossen sind alle Museen, Theater, Konzerthäuser, Kinos, Schwimmbäder, Saunen und Fitnessstudios. Bibliotheken und Archive sind ebenfalls seit 01.12.2020 geschlossen.
- Das UNESCO-Weltkulturerbe Residenz sowie die Festung Marienberg (Museum für Franken, Museumsladen, Tagungszentrum) sind ebenfalls geschlossen.
- Stadtführungen finden nicht statt.
- Messen, Tagungen, Kongresse dürfen nicht stattfinden.
- Alle anderen Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, sind untersagt.
- In Würzburg besteht seit 30.10.2020 eine Maskenpflicht auf folgenden Straßen und Plätzen: Eichhornstraße (Bereich zwischen Schönbornstraße und Spiegelstraße), Schustergasse und Schmalzmarkt (Bereich zwischen Schustergasse und Blasiusgasse). Bereits seit 18.10.2020 gilt eine Maskenpflicht für die Alte Mainbrücke inklusive der Zu- und Abgänge sowie für den Bahnhofsvorplatz inklusive der Grünanlagen.
- Die FFP2-Maskenpflicht gilt auch vor Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen.
- Es gilt ein ganztägiges Konsumverbot von Alkohol für die Innenstadt sowie ein Verbot für den Verkauf und die Abgabe alkoholhaltiger Heißgetränke für Gastronomiebetriebe im Bereich des Kleinen Bischofshutes, umgrenzt durch Juliuspromenade, Theaterstraße, Balthasar-Neumann-Promenade, Neubaustraße, Wirsbergstraße, Oberer Mainkai inklusive Alter Mainbrücke mit den Auf- und Abgängen, Mainkai, Juliuspromenade. Das Alkoholverbot umfasst auch den Bahnhofsvorplatz inklusive der Grünbereiche bis Haugerring, Busbahnhof, alle Fußgängerzonenbereiche, Juliuspromenade, Augustinerstraße, Sanderstraße auch auf den beidseitigen Gehwegen.
- Die Tourist Information & Ticket Service am Marktplatz ist für den Publikumsverkehr geschlossen. Telefonisch sind wir zu diesen Zeiten unter (0931) 372398 erreichbar:
Montag - Donnerstag von 10:00 bis 16:00 Uhr und Freitag von 10:00 bis 13:00 Uhr. Oder Sie schreiben uns eine E-Mail: falkenhaus@wuerzburg.de
Achtsamkeit im Umgang miteinander ist und bleibt - auch unabhängig von der Corona-Pandemie - sehr wichtig.
Herzlichst, Ihr Team von Congress-Tourismus-Würzburg
Vertiefende Informationen:
Verordnung zur Änderung der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 20.01.2021
Beschluss von Bund und Ländern vom 19.01.2021
Informationen zu Fragen zur FFP2-Maskenpflicht (ab 18.01.2021)
Verordnung zur Änderung der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
vom 15.01.2021
Begründung der Verordnung zur Änderung der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 15.01.2021
11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
https://www.wuerzburg.de/coronainfo/startseite
https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus
Stand: 25.01.2021