Stadt beschränkt nicht angezeigte Versammlungen der sogenannten "Querdenker"

Polizei - Demonstration - Versammlung (Sinnbild) | Foto: © Stadt Würzburg - Yurdagül Ugur
Nach dieser Allgemeinverfügung sind nicht angezeigte Versammlungen im Zusammenhang mit Protesten gegen Corona-Maßnahmen, wie z.B. „Corona-Spaziergänge“, „Montagsspaziergänge“, „Mittwochsspaziergänge“, „Jahresabschlussspaziergänge“, „Neujahrsspaziergänge“, „Laternen- oder Kerzenspaziergänge“ mit einer Reihe von versammlungsrechtlichen Auflagen beschränkt.
Entsprechende Details stehen in der folgenden Allgemeinverfügung:
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Allgemeinverfügung für nicht angezeigte Versammlungen vom 30.12.21 bis 09.01.22, 145 KB |
30. Dezember 2021